26.02.2018 – zuletzt aktualisiert am: 07.01.2026

Rote Ampel überfahren: Was droht beim Rotlichtverstoß?

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Die Ampel war rot und man ist dennoch weitergefahren. Ein Rotlichtverstoß kann weitreichende Konsequenzen haben: von einem Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot. Doch wann genau handelt es sich um einen Rotlichtverstoß? Welche Strafen drohen? Und wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Dieser Artikel klärt auf.

Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Ein Rotlichtverstoß liegt gemäß §§ 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dann vor, wenn jemand trotz roter Ampel in den sogenannten Gefahrenbereich einer Kreuzung einfährt – dort, wo der Querverkehr die Fahrbahn kreuzt.

Der Unterschied zwischen Rotlichtverstoß & Haltelinienverstoß

Nicht alle, die eine rote Ampel überfahren, begehen einen Rotlichtverstoß. Fährt das Fahrzeug zwar über die Haltelinie, kommt aber noch vor dem geschützten Gefahrenbereich zum Stehen, handelt es sich lediglich um einen Haltelinienverstoß. Dieser wird mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet, hat aber keine weiteren Konsequenzen.

Die Folgen eines Rotlichtverstoßes: Bußgelder, Punkte und Fahrverbot

Die Sanktionen für einen Rotlichtverstoß hängen von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist vor allem, wie lange die Ampel bereits rot war. Darüber hinaus können eine zusätzliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder eine Sachbeschädigung die Strafe deutlich erhöhen.

Einfacher Rotlichtverstoß

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren weniger als eine Sekunde auf Rot stand.

Qualifizierter Rotlichtverstoß

Wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die aktuellen Sanktionen:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Einfacher Rotlichtverstoß90 €1
Einfacher Rotlichtverstoß + Gefährdung200 €21 Monat
Einfacher Rotlichtverstoß + Sachbeschädigung240 €21 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß200 €21 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß + Gefährdung320 €21 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß + Sachbeschädigung360 €21 Monat

 

Besondere Regeln in der Probezeit

Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gilt bei einem Rotlichtverstoß eine Sonderregelung: Er wird als schwerwiegender Verstoß gewertet. Die Folge ist eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Unterwegs mit dem Rad oder zu Fuß

Auch Personen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, zählen zu den Verkehrsteilnehmenden und können einen Rotlichtverstoß begehen:

  • Wer als Radfahrerin oder Radfahrer bei Rot über eine Ampel fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 bis 180 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
  • Fußgängerinnen und Fußgänger zahlen bei Rotlichtverstößen in der Regel ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 Euro. Bei einem durch den Rotlichtverstoß verursachten Unfall erhöht sich der Betrag auf 10 Euro – sofern die Polizei den Vorfall beobachtet hat.

Unser Tipp: Bußgeldrechner

Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß oder rote Ampel überfahren: Der DEURAG Bußgeldrechner gibt Auskunft über die möglichen Folgen eines Rotlichtverstoßes und anderer Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

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Ausnahmefälle: Wann ist das Überfahren einer roten Ampel erlaubt?

Trotz der klaren Regeln gibt es Situationen, in denen das Fahren bei Rot erlaubt ist. Dazu gehören:

  • Grünpfeil: An Ampeln mit einem grünen Pfeil darf nach einem kurzen Stopp an der Haltelinie rechts abgebogen werden, solange dies keine anderen Verkehrsteilnehmenden gefährdet.
  • Einsatzfahrzeuge: Nähert sich ein Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn, müssen Fahrerinnen und Fahrer Platz machen. In diesem Fall kann es nötig sein, vorsichtig über die rote Ampel zu fahren.
  • Defekte Ampel: Wenn eine Ampel nach einer langen Rotphase offensichtlich defekt ist, dürfen Autofahrende die Kreuzung nach einer Wartezeit von etwa 5 Minuten überqueren – jedoch nur mit äußerster Vorsicht.

Was, wenn die Ampel gelb ist?

Auch, wenn die Ampel von Grün auf Gelb wechselt, bedeutet dies "anhalten". Nur wenn ein gefahrloses Anhalten nicht mehr möglich ist, darf über die Haltelinie gefahren werden.

Ein "Gas geben", um die Ampel noch bei Gelb zu passieren, ist nicht erlaubt und kann je nach Situation mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.

Wann kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll sein?

Nach einem Rotlichtverstoß liegt bald der Bußgeldbescheid im Briefkasten. Nun stellen sich viele Fragen: Ist der Bescheid rechtmäßig? Lohnt sich ein Einspruch?

Wichtig vorab: Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung erfolgen.

Eine Anwältin oder ein Anwalt kann den Bescheid auf berechtigte Zweifel prüfen, die Erfolgsaussichten eines Einspruchs einschätzen und die notwendigen Schritte einleiten. Folgende Gründe können eine Anfechtung des Bescheids begünstigen:

  • Fehler im Bescheid: Stimmt die Angabe, dass der oder die Betroffene am angegebenen Zeitpunkt mit dem Auto in der Gegend rund um die genannte Ampel unterwegs war? Stimmen Zeitpunkt, Ort und Schilderung des Geschehens mit dem selbst Erlebten überein? Lässt sich die Person zweifelsfrei erkennen oder stellt das Blitzerfoto keinen hinreichenden Beweis dar?
  • Messfehler: Ungenauigkeiten bei der Messung, eine zu kurze Gelbphase oder eine fehlerhafte Kalibrierung des Blitzers können den Bescheid ungültig machen.
  • Augenblickversagen: Lässt sich der Vorfall juristisch als Augenblicksversagen einordnen, weil die betroffene Person ansonsten sehr aufmerksam und sorgfältig handelt, kann unter Umständen ein Fahrverbot umgangen werden.
  • Verjährung: Wird der Bußgeldbescheid erst nach drei Monaten zugestellt, kann der Verstoß verjährt sein.

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Häufige Fragen & Antworten zum Rotlichtverstoß

Wie kann ein Rotlichtverstoß nachgewiesen werden?

Ein Rotlichtverstoß kann durch verschiedene Beweismittel nachgewiesen werden. Am häufigsten geschieht dies durch einen Rotlichtblitzer, der Fotos vom Fahrzeug und der Situation macht. Auch die Beobachtung durch Polizeibeamte oder Zeugenaussagen können als Beweismittel dienen.

Ist ein Rotlichtverstoß auch eine Straftat?

Ein Rotlichtverstoß gilt in der Regel als Ordnungswidrigkeit. Liegt jedoch eine sogenannte "Gefährdung des Straßenverkehrs" vor, kann das Vergehen auch als Straftat gewertet werden. Dies ist der Fall, wenn man durch den Rotlichtverstoß Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremdes Eigentum von bedeutendem Wert gefährdet. In solchen Fällen drohen neben Punkten und Fahrverbot auch eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Wird bei einem Rotlichtverstoß immer die Fahrerlaubnis entzogen?

Nein, die Fahrerlaubnis wird nicht bei jedem Rotlichtverstoß entzogen. Ein Fahrverbot droht in der Regel nur bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war. Auch bei einem einfachen Rotlichtverstoß kann es zu einem Fahrverbot kommen, wenn zusätzlich eine Gefährdung oder ein Unfall vorliegt.

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Weiterführende Quellen:

 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag ausschließlich der allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Die hier geteilten Inhalte können eine individuelle und verbindliche rechtliche Prüfung durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle nicht ersetzen.

Der eingestellte Blogbeitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

 

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