18.09.2023

Was sind Vermögensschäden und welche Arten gibt es?

Ein falscher Ratschlag, eine versäumte Information oder ein Unfall: Führen diese oder ähnliche Umstände zu finanziellen Einbußen, spricht der Gesetzgeber von einem sogenannten Vermögensschaden. Diesen übernimmt in der Regel die Haftpflicht der verursachenden Person. Doch wann genau liegt ein Vermögensschaden vor? Und für wen ist eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll?

Definition: Was ist ein Vermögensschaden?

Das Versicherungswesen unterscheidet zwischen 3 Schadensarten:

  1. Sachschäden
    Ein Sachschaden liegt vor, wenn ein Gegenstand defekt beschädigt, zerstört oder generell oder in seinem Wert gemindert ist. Beispielsweise dann, wenn Person A eine teure Vase von Person B fallen lässt.
  2. Personenschäden
    Bei einem Personenschaden wurde ein Mensch – z.B. als Folge eines Unfalls -- körperlich oder psychisch verletzt.
  3. Vermögensschäden
    Als Vermögensschäden werden finanzielle Schäden bezeichnet, die weder Sach- noch Personenschäden sind und aufgrund eines bestimmten Ereignisses eintreten. Das Vermögen des Betroffenen muss durch das Ereignis nachteilig betroffen sein. Wird beispielsweise ein fehlerhafter Quellcode erzeugt, in Folge dessen die Bestellung in einem Onlineshop nicht möglich ist, stellen die daraus resultierenden Umsatzeinbußen einen Vermögensschaden dar.

Lesetipp: Wer haftet bei einem Diebstahl am Arbeitsplatz?

Unterschied zwischen echten und unechten Vermögensschäden

Bei Vermögensschäden wird zwischen echten Vermögensschäden (auch „bloßen oder reinen Vermögensschäden“) und unechten Vermögensschäden unterschieden.

  • Echte Vermögensschäden sind Schäden, die rein finanzieller Natur und nicht Folge eines vorherigen Personen- oder Sachschadens sind.
    Beispiel: Ein Rechtsbeistand vergisst, seine auftraggebende Person über eine wichtige Zahlungsfrist zu informieren. Diese muss daraufhin eine hohe Strafgebühr zahlen.


  • Unechte Vermögensschäden hingegen entstehen durch Sach- oder Personenschaden. Sie werden deshalb auch als „Vermögensfolgeschäden“ bezeichnet.
    Beispiel: Person A arbeitet im Handwerk und bricht sich bei einem Fahrradunfall ein Bein (Personenschaden). Aufgrund der Verletzungen und der damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit kann sie ihrer Tätigkeit vorübergehend nicht nachgehen und erleidet Verdienstausfälle (unechter Vermögensschaden).

 

Hier informieren: Was tun bei einem Arbeitsunfall?

Für wen ist eine Vermögensschadenversicherung sinnvoll?

Vor allem in beratenden Berufen sowie im Dienstleistungsbereich kann es schnell zu Fehlern kommen, die ein hohes finanzielles Risiko für Dritte bedeuten. Dies gilt beispielsweise für Selbstständige in folgenden Branchen:

  • Rechtsvertretung
  • Finanzberatung
  • Software-Entwicklung
  • Steuerberatung

 

Überall dort, wo beratende, vermittelnde oder verwaltende Tätigkeiten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit für einen echten Vermögensschaden ausgeübt werden, ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu empfehlen.

Schon gewusst? Welche Versicherung übernimmt den Verdienstausfall eines Selbstständigen?

Was deckt eine Vermögensschadenversicherung ab – und was nicht?

Echte Vermögensschäden sind in der Regel nicht Bestandteil der Privathaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung. Wer sich gegen solche Vermögensschäden absichern möchte, benötigt eine separate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese ergänzt die Berufshaftpflichtversicherung, die üblicherweise bei unechten Vermögensschäden sowie weiteren Schadensarten greift.

Eine Vermögensschadenversicherung kommt ausschließlich für echte Vermögensschäden auf, die durch Fehler oder Versehen während der Berufsausübung entstanden sind. Beispielsweise dann, wenn eine versäumte Frist oder eine falsche Beratung einen finanziellen Schaden einer auftraggebenden Person nach sich ziehen.

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zahlt jedoch nicht bei bewusstem Fehlverhalten, z.B. bei einer absichtlich falschen Beratung. Darüber sind Erfüllungsschäden – also Schäden, die aufgrund einer vereinbarten, aber nicht erbrachten Leistung entstanden sind – nicht abgedeckt.

Schäden durch Strafen und Bußgelder sowie selbstverursachte Schäden am eigenen Besitz werden von einer Vermögensschadenhaftpflicht ebenfalls nicht übernommen.

Das richtige Vorgehen bei einem Vermögensschadenfall

Wer glaubt, einen Vermögensschaden erlitten zu haben, sollte den Fall möglichst präzise melden. Bei der Meldung ist es wichtig, den dem Schaden zugrunde liegenden Sachverhalt möglichst genau darzustellen und sämtliche Beweise (Fotos; Zeugenaussagen, Schriftstücke) beizufügen.

Nur, wenn die Rechtsabteilung der jeweiligen Versicherung den Sachverhalt genau beurteilen kann, erfolgt eine korrekte Schadensregulierung.


Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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