
04.02.2021
Vorruhestand: Früher in Rente gehen
Rund 100.000 Arbeitnehmer pro Jahr möchten frühzeitig in Rente gehen. Es drohen jedoch Rentenabzüge, denn regulär ist ein abschlagsfreier Renteneintritt erst ab einem Alter von 67 Jahren möglich. Aber: Wer rechtzeitig vorsorgt, kann Abschläge vermeiden. Wie das funktioniert und ab wann der Vorruhestand überhaupt möglich ist, fasst dieser Artikel zusammen.
Wann beginnt die Regelaltersgrenze?
Ab welchem Alter Arbeitnehmer ohne Abschläge in Rente gehen können, wurde von der Bundesregierung festgelegt. Die so genannte Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahr des Arbeitnehmers ab. Wer im Jahr 1964 oder später geboren wurde, kann aktuell mit 67 abschlagsfrei in Rente gehen. Für Arbeitnehmer, die vor 1964 geboren wurden, gelten die folgenden Regelungen:
Jahrgang | Anhebung der Altersgrenze um … Monate | Altersgrenze |
1953 | 7 | 65 + 7 Monate |
1954 | 8 | 65 + 8 Monate |
1955 | 9 | 65 + 9 Monate |
1956 | 10 | 65 + 10 Monate |
1957 | 11 | 65 + 11 Monate |
1958 | 12 | 66 |
1959 | 14 | 65 + 2 Monate |
1960 | 16 | 66 + 4 Monate |
1961 | 18 | 66 + 6 Monate |
1962 | 20 | 66 + 8 Monate |
1963 | 22 | 66 + 10 Monate |
ab 1964 | 24 | 67 |
Vorzeitiger Ruhestand: Ab wann ist das möglich?
Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1953 oder später geboren wurden und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt, können ab einem Alter von 63 Jahren die Altersrente ohne Abschläge beziehen. Auf diese Weise werden Menschen belohnt, die mit ihrer Arbeitsleistung das Rentensystem über einen langen Zeitraum gestützt haben. Die Regelung gilt allerdings nur für sogenannte „besonders langjährige Versicherte“, also Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre lang rentenversichert waren.
Für Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1953 geboren wurden, steigt die Regelaltersgrenze mit jedem Lebensjahr um weitere 2 Monate.
Jahrgang | Anhebung der Altersgrenze um … Monate | Altersgrenze |
1955 | 6 | 63 + 6 Monate |
1956 | 8 | 63 + 8 Monate |
1957 | 10 | 63 + 10 Monate |
1958 | 12 | 64 |
1959 | 14 | 64 + 2 Monate |
1960 | 16 | 64 + 4 Monate |
1961 | 18 | 64 + 6 Monate |
1962 | 20 | 64 + 8 Monate |
1963 | 22 | 64 + 10 Monate |
ab 1964 | 24 | 65 |
„Langjährig Versicherte“, also Arbeitnehmer, die eine Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren vorweisen können, dürfen bereits ab 63 in Rente gehen – müssen dafür jedoch Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat bis zum regulären Renteneintrittsalter werden 0,3 Prozent der Rente abgezogen.
Früher in Rente: Abschlag ausgleichen
Wer als langjährig Versicherter früher in Rente gehen möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen. Dabei gilt: Je früher ein Arbeitnehmer in den Ruhestand geht, desto weniger zahlt er in die Rentenkasse ein – und desto geringer fallen seine Rentenzahlungen aus.
Arbeitnehmer, die bereits nach 35 Jahren Versicherungszeit ihre Altersrente in Anspruch nehmen möchten, können die zu erwartenden Abschlagszahlungen ausgleichen. Dazu ist ab einem Alter von 50 Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung zu erfragen, wie sich die Beiträge zur Rentenversicherung erhöhen müssen, um die Abschläge auszugleichen. Mithilfe solcher Ausgleichszahlungen ist ein vorzeitiger Ruhestand zu den gleichen Konditionen möglich.
Früher in Rente gehen: Welche weiteren Optionen haben Arbeitnehmer?
Neben der freiwilligen Einzahlung in die Rentenkasse gibt es für Arbeitnehmer noch weitere Möglichkeiten, mit geringen finanziellen Einbußen frühzeitig in Rente zu gehen.
Altersteilzeit
Die Inanspruchnahme einer Altersteilzeit hängt von der Zustimmung des Arbeitgebers ab. Sofern der Arbeitnehmer mindestens 55 Jahre alt ist und sein Renteneintrittsalter noch mindestens 3 Jahre in der Zukunft liegt, kann die Arbeitszeit halbiert werden. Folglich arbeitet der Arbeitnehmer nur noch 50 Prozent seiner Zeit und erhält ein entsprechend reduziertes Gehalt. Gleichzeitig stockt der Arbeitgeber den Lohn um 20 Prozent auf.
Alternativ können Arbeitnehmer ein Blockmodell wählen. Dabei wird der Zeitraum der Altersteilzeit halbiert. Wurde beispielsweise eine Altersteilzeit von 4 Jahren vereinbart, arbeitet der Arbeitnehmer 2 Jahre Vollzeit und 2 Jahre lang gar nicht. Der Lohn wird über den gesamten Zeitraum reduziert bezahlt.
Lebensarbeitszeitkonto
Ein Lebensarbeitszeitkonto wird vom Arbeitgeber eingerichtet. Auf diesem Konto kann der Arbeitnehmer – beispielsweise durch Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld oder Überstunden – ein Wertguthaben ansammeln, das während des vorzeitigen Ruhestandes als Gehalt ausbezahlt wird.
Tipp: Entscheidet sich der Arbeitnehmer gegen einen vorzeitigen Ruhestand oder wechselt er den Arbeitgeber, wird das Wertguthaben in Gänze ausbezahlt.
Vorruhestand: Wie viel darf ich zur Rente dazuverdienen?
Wer trotz Abschläge nach 35 Jahren Versicherungszeit in den Vorruhestand gehen möchte, kann sich durch Nebenjobs etwas dazuverdienen. Im Rahmen der sogenannten Flexirente wurde die Hinzuverdienstgrenze auf einen Jahresverdienst von 6.300 Euro erhöht. Die Rente bleibt bis zu diesem Freibetrag abzugsfrei, erst darüber liegende Gehälter werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Dieser Abzug gilt jedoch nur bis zum tatsächlichen Erreichen der Altersgrenze, anschließend können Rentner unbegrenzt hinzuverdienen.
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Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.