19.12.2024
Auto mieten im Ausland: Was muss man beachten?
Land und Leute lassen sich im Urlaub am besten erleben, wenn man mit dem Auto unterwegs ist. Doch wer im Ausland ein Auto mieten möchte, sollte sich gut informieren. Dieser Artikel erklärt, welche Punkte zu berücksichtigen sind, und zeigt die häufigsten Kostenfallen bei Mietwägen im Ausland auf.
Auto im Ausland mieten: Reservierung bedeutet keinen Mietvertrag
Was viele Reisende nicht wissen: Die Onlinebuchung eines Mietfahrzeugs im Ausland bedeutet nicht zwingend den Abschluss eines Mietvertrags. Vielmehr handelt es sich bei der Onlinebuchung häufig um eine Fahrzeugreservierung. Der eigentliche Mietvertrag kommt erst zustande, wenn dieser vor Ort bei der Autovermietung unterschrieben wird.
Voraussetzungen, um ein Auto im Ausland zu mieten
Viele Autovermietungen fordern neben einem gültigen Führerschein ein Mindestalter für die Fahrerin bzw. den Fahrer. Dieses liegt in der Regel bei 21 Jahren. Die Regelungen variieren jedoch je nach Land und Autovermietung. In einigen Fällen kann ein Mietwagen im Ausland gegen Zahlung einer Zusatzgebühr auch von jüngeren Personen gemietet werden.
Auch Fahrerinnen und Fahrer ab einem Alter von 70 Jahren müssen ggf. – je nach Land und Autovermietung – mit Einschränkungen bzw. Zusatzkosten rechnen.
Unser Tipp: Eine Nachfrage im Vorfeld erspart Reisenden unangenehme Überraschungen vor Ort und etwaige Zusatzkosten.
Mietwagen im Ausland: Diese Fehler sollten Sie vermeiden
Der Wichtigste Tipp vorneweg: Buchen Sie nicht zu spät, denn viele Autovermietungen belohnen eine frühzeitige Reservierung mit Rabatten oder preiswerten Spartarifen. Wer weit im Voraus bucht, am besten mehrere Monate, sollte allerdings die Stornobedingungen beachten. Denn: Bei der Automiete im Ausland gibt es keine Widerrufsfrist. Sobald das Auto (online) reserviert wurde, ist eine Stornierung häufig nur noch gegen Zahlung einer Gebühr möglich.
Vor der Vertragsunterschrift am Schalter der Autovermietung sollten Reisende die Mietbedingungen genau durchlesen und nicht vorschnell unterschreiben. Unverständliche Absätze sind vor der Unterschrift mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Autovermietung zu besprechen. Sind einige Klauseln des Vertrages in einer fremden Sprache verfasst, ist Eigeninitiative gefragt – zum Beispiel in Form eines Smartphones mit Übersetzungs-App.
Achtung Kaution: Viele Autovermietungen im Ausland verlangen für Bezahlung und Kaution eine Kreditkarte. Diese muss zum Zeitpunkt der Anmietung gültig sein und den Namen der Hauptfahrerin bzw. des Hauptfahrers tragen. Die Kreditkarte einer dritten Person – zum Beispiel des Ehepartners – reicht in der Regel nicht aus.
Zum Weiterlesen für alle, die mit dem Mietwagen in den Winterurlaub fahren: Gibt es in Deutschland eine Schneekettenpflicht?
Mietwagen für Auslandsreisen: Diese Zusatzkosten lassen sich umgehen
Viele Reisende bemerken erst vor Ort, dass zu den Mietgebühren noch Zusatzgebühren anfallen.
Wer frühzeitig sicherstellt, dass der passende Führerschein vorhanden ist, spart vor Ort nicht nur Diskussionen mit der Autovermietung, sondern ggf. auch die Gebühr für eine erforderliche Umschreibung des Mietvertrags. Achten Sie auch darauf, dass der Führerschein noch gültig ist.
„No-Show“ bedeutet, dass der Mietwagen im Ausland nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt wurde. Für diese „Nichtabholung“ verlangen einige Autovermietungen eine Gebühr. Teilweise geht auch die bereits im Voraus gezahlte Mietgebühr verloren. Hat der Flug beispielsweise Verspätung, sollten Reisende umgehend die Autovermietung kontaktieren. Auf diese Weise lässt sich die fällige Zahlung gegebenenfalls vermeiden.
Wer ein Auto im Ausland mietet, erhält für den Mietzeitraum häufig auch eine bestimmte Anzahl an Freikilometern. Jeder mehr gefahrene Kilometer muss extra bezahlt werden. Besteht Unsicherheit darüber, wie viele Kilometer tatsächlich gefahren werden sollen, ist ein Tarif ohne Kilometerbeschränkung empfehlenswert.
Spannende Zusatzinfos: Wo darf man mit einem Wohnmobil parken?
Bei der Anmietung eines Autos im Ausland ist der Abschluss einer Kaskoversicherung dringend zu empfehlen. Diese zahlt für selbst verschuldete Schäden am Fahrzeug und – je nach Tarif – auch bei Diebstahl oder Vandalismus. Aber Achtung: Bei einer Teilkasko sind bestimmte Fahrzeugteile – beispielsweise Reifen und Felgen – häufig vom Versicherungsschutz ausgenommen. Die größtmögliche Sicherheit bietet eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung.
Eine sogenannte Volltank-Regelung schützt vor unerwünschten Zusatzgebühren. Dabei erhalten Reisende ein vollgetanktes Fahrzeug und müssen dieses auch vollgetankt zurückbringen. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt retourniert, erheben viele Autovermietungen im Ausland eine teure Tankpauschale.
Grundsätzlich haften Mieterinnen und Mieter für Verkehrsverstöße, die mit dem Mietwagen im Ausland begangen wurden. Zudem verlangen viele Autovermietungen eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50 Euro oder mehr, sofern sie die Fahrerdaten an die Behörden weiterleiten müssen.
Ein starker Partner: Bei etwaigen Verfahren steht die DEURAG Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Betroffenen weltweit mit deutschsprachigen Rechtsbeiständen zur Seite.
Weiterführende Informationen: Das gilt bei Strafzetteln im Ausland
Wer muss bei einem Schaden am Mietwagen im Ausland haften?
Wer im Ausland ein Auto mietet, haftet für die während des Mietzeitraums entstandenen Schäden am Fahrzeug. Wurde bei der Anmietung eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist die Haftung auf die Höhe der Selbstbeteiligung begrenzt. Doch auch bei einer Versicherung ohne Selbstbeteiligung können Kosten entstehen. Denn wie bereits erwähnt sind bestimmte Fahrzeugteile – wie beispielsweise Reifen – oft von der Versicherung ausgeschlossen. Das sollten vor allem Reisende wissen, die beispielsweise Offroad fahren möchten. Um das Haftungsrisiko zu minimieren, kann in der Regel eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
In diesem Zusammenhang wissenswert: Wer zahlt bei einem Unfall mit Mietwagen?
Checkliste: Übernahme und Rückgabe eines Mietwagens im Ausland
Mietvertrag:
- Vor Unterschrift genau prüfen
- Stimmen die Buchungsdaten mit dem Vertrag überein?
- Bei Unklarheiten: vor Ort nachfragen
Zusatzkosten prüfen:
- Sind alle Zusatzkosten richtig aufgeführt?
- Ist die gebuchte Zusatzausstattung (z.B. Navi) vorhanden?
Tanken:
- Mit welchem Tankstand ist das Auto zu übergeben?
- Wie hoch sind die Kosten bei Nichtvolltanken?
- Bei E-Mietauto: Abrechnungsdetails für Ladestrom klären
Fahrzeugübernahme:
- Mietauto pünktlich abholen (Achtung, No-Show-Gebühr)
- Fahrzeug auf Vorschäden überprüfen und vorsorglich wenn möglich fotografieren: Reifen & Felgen, Licht & Blinker, Kratzer & Lackschäden, Verbandskasten & Warndreieck, Fahrzeugpapiere
- Abgleich mit dem Übernahmeprotokoll: Sind vorhandene Schäden im Protokoll aufgeführt?
Fahrzeugrückgabe:
- Vereinbarte Mietzeit einhalten
- Übergabe nur an autorisiertes Personal der Autovermietung
- Übergabeprotokoll überprüfen: Sind dort Schäden aufgeführt, die am Fahrzeug gar nicht vorhanden sind oder welche bereits schon bei der Übernahme vorhanden waren?
- Durchschrift des Übergabeprotokolls aushändigen lassen
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