15.09.2022

Bewohnerparken Rechtsgrundlage: So funktioniert Anwohnerparken

Vor allem in Metropolen ist Parkraum rar. Reisende, Kundschaft, Angestellte – sie alle möchten ihr Fahrzeug abstellen. Und dann sind da noch die Anwohnenden, die nach einem möglichst nahen Parkplatz zur Wohnung Ausschau halten. Um diesem Problem entgegenzuwirken, gibt es das sogenannte Bewohnerparken. Was sich dahinter verbirgt, wer Anspruch auf einen Bewohnerparkplatz hat und wie der entsprechende Ausweis beantragt wird, fasst dieser Artikel zusammen.

Inhalt

Was bedeutet Anwohnerparken und Bewohnerparken?

Umgangssprachlich werden die Begriffe „Anwohnerparken“ und „Bewohnerparken“ häufig synonym verwendet. Tatsächlich jedoch existiert der Begriff „Bewohnerparken“ erst seit 1998. In diesem Jahr entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 3 C 11/97), dass der Begriff „Anwohnerparken“ rechtswidrig sei. Die Begründung: Das Anwohnerparken könne sich nur auf zwei bis drei Straßen beziehen, nicht jedoch – wie in der Praxis häufig der Fall – auf ganze Innenstadtbereiche. Aus diesem Grund wurde der Begriff „Anwohnerparken“ durch den Begriff „Bewohnerparken“ ersetzt.

Bewohnerparkplatz vs. Besucherparkplatz: Das ist der Unterschied

Zu unterscheiden sind Bewohnerparkplätze von sogenannten Besucherparkplätzen. Letztere sind in der Regel private Parkplätze, deren Nutzung ausschließlich Kundschaft und/oder Gästen vorbehalten ist. Teilweise werden Besucherparkplätze auch im öffentlichen Raum eingerichtet. Meist dann, wenn in großen Wohnanlagen nur wenige Parkflächen zur Verfügung stehen.

Hier gilt: Wurde eine entsprechende Gebrauchsregelung getroffen – beispielsweise im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung – sind Bewohnende an diese gebunden. Nutzen sie dennoch unerlaubt den Besucherparkplatz, kann dies mietrechtliche Konsequenzen haben. Beispielsweise in Form einer Abmahnung oder Unterlassungserklärung.

Existiert keine entsprechende Regelung, dürfen Bewohnende freie Besucherparkplätze nutzen. Hierbei ist lediglich eine etwaige begrenzte Parkdauer zu beachten.

Interessant in diesem Zusammenhang: Auf welchen Parkplätzen gilt die StVO?

Voraussetzungen für die Einrichtung von Bewohnerparkzonen

Bewohnerparkplätze dürfen von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde in bestimmten Gebieten vergeben werden. Die gesetzliche Grundlage bildet § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO. Voraussetzungen:

  • Es besteht ein Mangel an privaten Stellflächen
  • Es herrscht ein erheblicher Parkdruck
  • Bewohnende finden regelmäßig keine Möglichkeit, ihr Fahrzeug in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung zu ihrer Wohnung abzustellen
  • Der Bereich ist nicht größer als ein Quadratkilometer
  • Werktags zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr sind nicht mehr als 50 Prozent der Stellflächen für Bewohnende reserviert.

Wann hat man ein Recht auf Bewohnerparken?

Nur bestimmte Personen haben Anspruch auf das Bewohnerparken – und einen entsprechenden Ausweis.

Grundsätzlich gilt: Nur von der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, kann ein Bewohnerparkausweis beantragt werden. Zudem muss sich der Wohnsitz der antragstellenden Person in der Bewohnerparkzone befinden, sie muss also a) dort gemeldet sein, oder sich die meiste Zeit dort aufhalten und b) das Fahrzeug nachweislich regelmäßig nutzen.

Bewohnerparken: Gültigkeitsdauer und Kosten

Ein Bewohnerparkausweis ist maximal zwei Jahre lang gültig. Je nach Stadt kann der Ausweis für ein oder zwei Jahre beantragt werden. Nach Ablauf dieser Zeit ist ein neuer Antrag zu stellen.

Die Kosten für einen Bewohnerparkausweis variieren von Stadt zu Stadt und liegen üblicherweise zwischen 15 und 60 Euro.

Wo kann man einen Bewohnerparkausweis beantragen?

Der Antrag auf einen Bewohnerparkausweis ist – ebenso wie ein Parkausweis für Schwerbehinderte – bei der zuständigen Verkehrsbehörde oder beim örtlichen Bürgeramt zu stellen. Neben dem Antrag selbst sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Kopie der Meldebestätigung
  • Bestätigung der antragstellenden Person über die regelmäßige Nutzung des Kraftfahrzeugs

 

Der Antrag kann auch von einer dritten Person gestellt werden. Dazu muss die dritte Person eine schriftliche Vollmacht, eine Ausweiskopie des Vollmachtgebenden sowie ihren eigenen Personalausweis vorlegen.

Die Straßenverkehrsbehörde ist nach einem Urteil des VG München im Rahmen der Ausweisvergabe bemächtigt, den Kreis der Bewohnenden, die einen Bewohnerparkausweis erhalten, sachgerecht und willkürfrei zu begrenzen (Az.: M 23 K 16.1536). Zu einem ähnlichen Schluss kam das VG Aachen im Jahr 2020.

In diesem Zusammenhang kann es sein, dass Personen trotz vorliegender Voraussetzungen keinen Bewohnerparkausweis erhalten. Beispielsweise, weil sie bereits über eine Garage oder einen anderweitigen, privaten Stellplatz verfügen.

Bewohnerparkplatz: Wie hoch ist die Strafe bei Nichtbeachtung?

Wer ohne entsprechenden Ausweis auf einem Bewohnerparkplatz parkt, riskiert ein Bußgeld wegen Falschparkens. Die Höhe des Bußgelds richtet sich nach der Parkzeit und beträgt bis zu 40 Euro (bei mehr als 3 Stunden). Darüber hinaus kann das Fahrzeug auch abgeschleppt werden. Beispielsweise dann, wenn andere Verkehrsbeteiligte durch das abgestellte Fahrzeug behindert werden.

Wissenswert: Nach einem Urteil des VG Köln ist eine solche Behinderung bereits dann gegeben, wenn jemand ohne einen entsprechenden Ausweis auf einem Bewohnerparkplatz parkt (Az.: 20 K 3268/14).


Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

Rechtsschutz online abschließen

Sichern Sie sich gegen rechtliche Streitigkeiten ab mit dem zuverlässigen DEURAG Rechtsschutz! Ihre Optionen:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Mieter
  • Rechtschutz für Vermieter
Icon Online Rechner