
30.05.2019 – zuletzt aktualisiert am: 04.02.2026
Filmen im Straßenverkehr: Ist die Dashcam in Deutschland erlaubt?
Ein Auffahrunfall, eine unklare Schuldfrage – in solchen Momenten wünschen sich viele einen unbestechlichen Zeugen. Kann eine Dashcam hier für Klarheit sorgen? Und noch wichtiger: Sind deren Aufnahmen vor Gericht überhaupt zugelassen?
Wir beleuchten die wichtigsten Fakten rund um die kleine Kamera, ihre rechtlichen Fallstricke und wie sie im Ernstfall helfen kann.
In diesem Beitrag:
- Was ist eine Dashcam und wie funktioniert sie?
- Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?
- Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht
- Darf eine Dashcam beschlagnahmt werden?
- Die Veröffentlichung von Dashcam-Aufnahmen im Internet
- Regelungen im europäischen Ausland
- Die Dashcam-Checkliste: Worauf beim Kauf zu achten ist
- Häufige Fragen & Antworten zum Thema Dashcam
Was ist eine Dashcam und wie funktioniert sie?
Eine Dashcam ist eine kleine Kamera, die meist auf dem Armaturenbrett oder an der Frontscheibe im Auto montiert wird. Während der Fahrt zeichnet sie das Verkehrsgeschehen vor oder hinter dem Fahrzeug auf.
Im Vergleich zu klassischen Aufnahmegeräten weisen Dashcams in der Regel zwei Besonderheiten auf:
Während klassische Videoaufzeichnungsgeräte, wie beispielsweise Camcorder oder Smartphone-Kameras, per Hand ein- und ausgeschaltet werden müssen, funktioniert eine Dashcam nach der Installation in der Regel vollautomatisch. Sie ist mit der Zündung gekoppelt und schaltet sich ohne manuelles Zutun selbständig ein und aus.
Bei herkömmlichen Videoaufzeichnungsgeräten muss man alte Aufnahmen per Hand löschen, um Speicherplatz für neue Aufzeichnungen zu schaffen. Dashcams überschreiben ältere Aufnahmen bei Erreichen des Speicherlimits automatisch und nehmen dadurch in einer Endlosschleife auf.
Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?
Die Nutzung einer Autokamera ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Abhängig von der Art der Speicherung und ihrer Nutzung können derartige Aufnahmen jedoch gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen – in dem Fall drohen auch Bußgelder.
Personenbezogene Daten
Grundsätzlich hat jeder, der sich im Verkehr bewegt, das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten. Ein Dauerfilmen des Straßenverkehrs, bei dem Personen und Kennzeichen erkennbar sind, stellt demnach einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar.
Bei der Nutzung einer Dashcam im Straßenverkehr ist es zudem problematisch, dass die Personen, die gefilmt werden, nicht über die Aufzeichnung informiert werden können. Diese nicht einhaltbare Informationspflicht stellt ebenfalls einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar.
Anlasslose Aufzeichnung
Aufnahmen im Straßenverkehr können zulässig sein, wenn sie einem gewissen Anlass dienen. Die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen ist demnach erlaubt, wenn sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist (§ 4 Abs. 1 BDSG).
Das berechtigte Interesse, Videoaufnahmen im Falle eines Verkehrsunfalls als Beweismittel zu nutzen, rechtfertigt jedoch nicht die anlasslose, permanente Verwendung einer Dashcam. Dies führt zu einem Konflikt zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer und dem Wunsch, bei einem Unfall wertvolle Beweise zu sichern.
Um diesen Konflikt zu lösen, ist es gestattet, bei einem unmittelbar bevorstehenden Autounfall eine Aufnahme zu starten. Da dies in der Realität jedoch kaum möglich ist, können Dashcams mit einem Erschütterungssensor Abhilfe schaffen: Sie sind so konzipiert, dass sie nur kurzfristige Aufnahmen im Falle eines Unfalls speichern.

Achtung: Für Radfahrerinnen und -fahrer gelten die gleichen Bestimmungen zur Verwendung von Dashcams wie für die Nutzung im Auto.
Sind Bußgelder fällig?
Dashcam-Aufnahmen, die bei einem unmittelbar bevorstehenden Unfall gestartet werden, oder kurze Filmausschnitte, die aus touristischen Gründen bei einer Urlaubsfahrt gedreht werden, sind erlaubt. Rechtswidrige Aufnahmen des Straßenverkehrs können hingegen mit einem Bußgeld belegt werden. Dessen Höhe wird im Einzelfall festgelegt.
Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2018 (Az. VI ZR 233/17) bestätigt: Auch Dashcam-Aufnahmen, die gegen das Datenschutzrecht verstoßen, können in einem Zivilverfahren vor Gericht als Beweis verwertet werden.
Die Begründung: Autofahrerinnen und -fahrer setzen sich durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr freiwillig der Wahrnehmung und Beobachtung durch andere Verkehrsbeteiligte aus – eine Dashcam zeichnet also nur auf, was ohnehin jeder mit eigenen Augen beobachten könne. Auch der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht führt nach dem BGH nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, da dieses durch datenschutzrechtliche Bestimmungen geschützt wird und das Datenschutzgesetz selbst kein Beweisverwertungsverbot enthält.
Achtung: Die Zulässigkeit als Beweismittel befreit nicht von eventuellen Verstößen gegen das Datenschutzgesetz.
Möchte man seine Dashcam-Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel verwenden, sollte man fachkundigen Rat einholen. Eine zuverlässige Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft bei der Suche nach einer Anwältin oder einem Anwalt und bietet auch eine telefonische anwaltliche Beratung.
Darf eine Dashcam beschlagnahmt werden?
Die Polizei darf eine Dashcam als potenzielles Beweismittel beschlagnahmen. Dies geschieht, wenn der Verdacht besteht, dass die Aufnahmen zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls oder einer Straftat beitragen können. Die Beschlagnahme dient dazu, die Aufnahmen zu sichern und zu verhindern, dass sie gelöscht oder manipuliert werden.
Auch in dieser Situation empfiehlt es sich, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Ein Anwalt oder eine Anwältin kann die rechtliche Situation fachkundig beurteilen, die Betroffenen beraten und die Kommunikation mit den Behörden übernehmen. So lässt sich sicherstellen, dass die Interessen der Betroffenen gewahrt bleiben. Außerdem werden Fehler vermieden, die zu einem Beweisverwertungsverbot führen können.
Die Veröffentlichung von Dashcam-Aufnahmen im Internet
Das Veröffentlichen von Dashcam-Aufnahmen in sozialen Netzwerken oder auf Videoportalen ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Die Veröffentlichung kann, je nach Inhalt, einen schwerwiegenden Verstoß gegen die DSGVO darstellen.
Auch wenn Gesichter und Kennzeichen unkenntlich gemacht werden, können Betroffene unter Umständen weiterhin identifiziert werden. So sind beispielsweise die Fahrzeugmodelle und -farben sowie der Ort und die Uhrzeit des Geschehens eindeutige Anhaltspunkte. Wer die Aufnahmen verbreitet, verletzt die Persönlichkeitsrechte anderer und macht sich strafbar. Im schlimmsten Fall drohen rechtliche Konsequenzen und Bußgelder.
Regelungen im europäischen Ausland
Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte sich unbedingt über die dortige Rechtslage informieren. In vielen Ländern gibt es abweichende Regelungen zur Nutzung von Dashcams. In manchen europäischen Staaten, wie zum Beispiel Luxemburg oder Portugal, ist die Nutzung von Dashcams streng verboten oder stark eingeschränkt. Wer hier blauäugig den Straßenverkehr filmt, riskiert ein Bußgeld und/oder eine Beschlagnahme der Kamera.
Tipp: Es ist ratsam, sich vor einer Auslandsreise über die Gesetzeslage zu informieren und die Dashcam gegebenenfalls auszubauen.
Die Dashcam-Checkliste: Worauf beim Kauf zu achten ist
Wer eine Dashcam kauft, sollte darauf achten, dass das Gerät die geltenden Datenschutzbestimmungen einhält. Nur so sind die Aufnahmen im Falle eines Unfalls auch rechtlich verwertbar. Hier sind die wichtigsten Punkte, auf die man beim Kauf achten sollte:
- Bildqualität: Ein Modell mit einer guten Auflösung (mindestens Full HD 1080p) macht im Falle eines Unfalls wichtige Details wie Kennzeichen oder Gesichter erkennbar.
- Automatik-Funktion: Die Dashcam sollte vollautomatisch mit der Zündung ein- und ausschalten, damit sie weder permanent filmt, noch ihren Einsatz versäumt.
- Keine Dauerspeicherung: Statt laufend aufzuzeichnen und zu speichern, sollte das Gerät nur anlassbezogen agieren. Dies ist essenziell, um die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu wahren.
- Erschütterungssensor (G-Sensor): Dieser integrierte Sensor löst automatisch eine Aufnahme aus, sobald eine abrupte Bewegung oder ein Aufprall registriert wird. So wird nur dann gefilmt, wenn ein konkreter Anlass vorliegt.
- Sicherung der Aufnahme: Ist anlassbezogen (entweder manuell oder durch den G-Sensor) eine Aufnahme erfolgt, ist es von großer Bedeutung, dass diese nicht einfach überschrieben werden kann.
- GPS-Funktion: Viele Modelle verfügen über eine GPS-Funktion, die den genauen Standort und die Geschwindigkeit aufzeichnet. Diese Daten können ebenfalls bei der Klärung eines Unfalls hilfreich sein.
- Befestigung: Die Kamera sollte fest an der Windschutzscheibe oder am Armaturenbrett angebracht werden und darf die Sicht der Fahrerin oder des Fahrers nicht behindern.
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Häufige Fragen & Antworten zum Thema Dashcam
Muss ich die Polizei informieren, wenn ich Dashcam-Aufnahmen habe?
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, der Polizei Dashcam-Aufnahmen zur Verfügung zu stellen. Es kann jedoch im eigenen Interesse liegen, die Aufnahmen im Falle eines Unfalls als Beweismittel zu sichern. Das Material kann bei der Klärung der Schuldfrage hilfreich sein. Die Entscheidung über die Vorlage der Aufnahmen sollte jedoch gut überlegt und gegebenenfalls erst nach Rücksprache mit einem Rechtsbeistand getroffen werden.
Gibt es einen Unterschied zwischen Aufnahmen einer Dashcam und Handy-Videos?
Während eine Dashcam fest im Auto montiert ist, ist das Filmen mit einem Handy am Steuer verboten. Die Benutzung des Handys am Steuer kann zu einem Bußgeld führen und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Rechtlich werden die Aufnahmen ebenfalls unterschiedlich behandelt: Dashcam-Videos können vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden, wenn sie datenschutzkonform erstellt wurden. Die Verwertbarkeit von Handy-Videos ist oft problematischer, da sie meist nicht den gleichen technischen und rechtlichen Kriterien entsprechen.
Kann ich die Herausgabe der Aufnahmen verweigern?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, die Aufnahmen einer Autokamera freiwillig herauszugeben. Wer dies verweigert, muss jedoch damit rechnen, dass die Dashcam beschlagnahmt wird. Die Beschlagnahme erfolgt auf Grundlage der Strafprozessordnung (StPO). Die Entscheidung über die rechtmäßige Verwertung der Aufnahmen wird später von einem Gericht getroffen.
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Weiterführende Quellen:
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag ausschließlich der allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Die hier geteilten Inhalte können eine individuelle und verbindliche rechtliche Prüfung durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle nicht ersetzen.
Der eingestellte Blogbeitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.
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