13.02.2018 – zuletzt aktualisiert am: 27.09.2021

Mietnomaden: Was tun, um Mietnomaden loswerden zu können?

Mietnomaden ziehen ein, hausen wie die Vandalen, und wenn sie die Wohnung urplötzlich wieder verlassen, hinterlassen sie immense Schäden sowie bergeweise Mietschulden. Die Menschen, die man allgemein als „Mietnomaden“ bezeichnet, sind eigentlich nichts anderes als Mietbetrüger. Ein echter Albtraum für Vermieter! Doch was sind Mietnomaden, wie kann man sie erkennen und wie kann man Mietnomaden loswerden? Dieser Artikel klärt auf.

Was sind Mietnomaden?

Mietnomaden sind Personen, die regelmäßig eine Mietwohnung beziehen mit dem Vorsatz, die Miete nicht zu zahlen. Vielleicht machen sie anfangs einen recht passablen Eindruck und zahlen, um den Vermieter in Sicherheit zu wiegen, sogar die ersten Monatsmieten. Doch wenn sie ihr wahres Gesicht zeigen, ist es für Immobilienbesitzer meist zu spät.

Wie viele Mietnomaden gibt es in Deutschland?

Es wird geschätzt, dass in Deutschland mindestens 10.000 Mietbetrüger ihr Unwesen treiben. Grundsätzlich machen sie vor keinem Wohnungstyp Halt, doch bestimmte Immobilien sind besonders gefährdet. Beispielsweise solche in strukturschwachen Gebieten, in denen Vermieter froh sind, überhaupt Mieter zu finden. Aber auch kostspielige Wohnungen in Toplagen sind bei Mietnomaden beliebt. Da sie ohnehin nie vorhatten die Miete zu begleichen, schrecken sie vor hohen Preisen nicht zurück. Während Makler oft genauer hinschauen, fallen Privatvermieter eher auf Betrüger herein. Es sei denn, sie wissen, worauf zu achten ist.

Wie kann man Mietnomaden erkennen und vermeiden, an sie zu vermieten?

Wie andere Betrüger auch, sind Mietnomaden sehr geschickt darin, ihre Opfer zu manipulieren. Sie erwecken den Eindruck, zuverlässig, seriös und zahlungsfähig zu sein. Auf oberflächliche Fragen nach Job oder Einkommen antworten sie ausweichend oder schlicht falsch. Hier können Vermieter genauer nachhaken. Denn der beste Schutz, um die Vermietung an Mietnomaden vermeiden zu können,  ist, sie gar nicht erst einziehen zu lassen. Um rechtzeitig Mietnomaden erkennen zu können, dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Personalausweis prüfen: Ist darin ein fester Wohnsitz angegeben? Wer nichts zu verbergen hat, wird das Dokument bereitwillig zeigen.
  • Vorigen Vermieter kontaktieren: und um eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bitten. Will der potenzielle Mieter seine Kontaktdaten nicht nennen, ist Vorsicht geboten.
  • Zahlungsfähigkeit checken: Der Gehaltsnachweis, Kontoauszug, Arbeitsvertrag oder Bonitätsnachweis (Mieterselbstauskunft oder Auskunftei) geben eine gute Auskunft darüber, ob der zukünftige Mieter zahlungsfähig ist. Die DEURAG unterstützt Vermieter im Rahmen der Vermieterrechtsschutzversicherung hierbei durch die Serviceleistung AuskunftPLUS, welche Wirtschaftsauskünfte zur Bonität von potenziellen Mietern zu attraktiven Sonderkonditionen bietet.
  • Kaution verlangen: Als Mietsicherheit sollten maximal drei Monatskaltmieten am besten als Barzahlung verlangt werden. Etwaige Liquiditätsprobleme offenbaren sich dann schnell, denn 1/3 der Kautionszahlung muss der Mieter zu Mietbeginn leisten, ansonsten besteht ein Zurückbehaltungsrecht des Vermieters für die Übergabe der Wohnung.

 

Übrigens reicht auch oft schon ein intensives Gespräch, um potenzielle Mietnomaden erkennen und abschrecken zu können. Sie dürfen den Mietinteressenten beispielsweise nach Beruf und Arbeitgeber fragen, ebenso nach Gehaltspfändung, Insolvenzverfahren oder Mietschulden. Unzulässig sind dagegen private Fragen, etwa nach Hobbys, Kinderwunsch oder Religion.

Tipp: Umfassende Informationen zum Thema Mieterauskunft liefert unser Artikel „Mieterauskunft – Was darf gefragt werden?“.

Wie kann man Mietnomaden loswerden?

Der Mieter zahlt nicht und zieht nicht aus? Mietnomaden loswerden ist gar nicht so einfach. Denn ist ein Mieter einmal in der Wohnung, ist er nicht mehr so leicht herauszubekommen. Üblicherweise gehen Vermieter folgendermaßen vor:

Mieter abmahnen wegen Zahlungsverzug

Befindet sich der Mieter im Zahlungsverzug, ist der erste Schritt eine Mahnung mit Fristsetzung auf rechtzeitige Zahlung. Ist absehbar, dass der Mieter auch weiterhin die Mietzahlung nicht oder nur mit Problemen aufbringen kann, sollte der Mieter eine fristlose Kündigung des Mietvertrages in Erwägung ziehen. Im Gesetz (§ 543 Abs. 1 S. 1 BGB) heißt es dazu:

"Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen."

§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB besagt außerdem:

"Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht."

Mietnomaden kündigen

Im Rahmen der fristlosen Kündigung wird eine Begründung genannt sowie ein Termin, bis wann die Wohnung geräumt und der Schlüssel herausgegeben sein soll. Um Mietnomaden zum Auszug zu bewegen, bleibt Vermietern als letzte Möglichkeit:

  • Räumungsklage
    Wenn die Mietnomaden nicht auf die Kündigung reagieren, kann der Vermieter laut § 940a der Zivilprozessordnung eine Räumungsklage erheben. Allerdings vergeht bis zum Urteil meist viel Zeit.
  • Zwangsräumung
    Sollten die Mietbetrüger trotz vollstreckbarem Räumungsurteil noch immer nicht ausziehen, folgt als letzter Schritt die Zwangsräumung.

 

Wer zahlt den Schaden: Mietnomade, Vermieter oder Versicherung?

Was bleibt, sind hohe Verfahrenskosten, außerdem die Mietausfälle und nicht selten erhebliche Schäden in der betroffenen Immobilie, die komplett saniert werden muss. Auch Anwaltsgebühren sowie die Kosten für Gerichtsvollzieher, Reinigung und Entrümpelung schlagen zu Buche. Insgesamt kommen da leicht viele Tausend Euro zusammen, für die eigentlich die Mietbetrüger aufkommen müssten – wären sie nicht häufig mittellos und daher nicht zu belangen.

Die Kosten bleiben somit meist am geschädigten Vermieter selbst hängen, der dann vor der Frage steht: Renovieren und erneut vermieten oder die Immobilie lieber verkaufen? Denn warum investieren, wenn es beim nächsten Mal wieder genauso schiefgehen könnte?

Schutz gegen Mietnomaden für Vermieter

Mit speziell auf die Bedürfnisse von Vermietern zugeschnittenen Versicherungen können die Risiken extrem minimiert werden. Sinnvoll sind beispielsweise

  • Die Mietausfallversicherung
    Sie springt ein, wenn Mieter nicht zahlen, und gibt damit Planungssicherheit.
  • Die Mietnomadenversicherung
    Sie haftet darüber hinaus bei Sachschäden und Folgekosten.
  • Die Rechtsschutzversicherung
    Sie kann die Kosten des Räumungsprozesses und die Anwaltsgebühren tragen.

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Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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