01.06.2023

Nutzungsausfallentschädigung: Wann zahlt die Versicherung?

Ist das eigene Fahrzeug nach einem fremdverschuldeten Unfall nicht mehr fahrtauglich, können Geschädigte zwischen einem Mietwagen und der sogenannten Nutzungsausfallentschädigung wählen. Doch was ist damit gemeint? Wie hoch fällt sie aus, wer zahlt den Ausfall und wie genau wird eine Nutzungsausfallentschädigung beantragt?

Was ist unter einer Nutzungsausfallentschädigung zu verstehen?

Ist ein Auto nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrbereit, stellt dies einen sogenannten Nutzungsausfallschaden dar. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: III ZR 137/62) gilt die Gebrauchsmöglichkeit eines Fahrzeugs als Vermögenswert. Folglich ist der unfallbedingte Wegfall ein Vermögensschaden, der nach § 251 BGB von der schadenverursachenden Person im Rahmen der sogenannten Nutzungsausfallentschädigung ersetzt werden muss.

Hier gibt es weiterführende Informationen darüber, wie man sich im Falle eines Unfalls richtig verhält.

Nutzungsausfallentschädigung: Diese Voraussetzungen müssen vorliegen

Eine Nutzungsausfallentschädigung kann nur bei einem tatsächlichen Nutzungsausfall nach einem Unfall in Anspruch genommen werden. Dies ist der Fall, wenn das Fahrzeug aufgrund des Schadens nicht mehr verkehrssicher ist oder repariert werden muss. Und: Die gegnerische Partei muss tatsächlich Schuld am Unfall gewesen sein.

Darüber hinaus müssen ein Nutzungswille sowie eine Nutzungsmöglichkeit vorliegen:

  • Ein Nutzungswille besteht, wenn die geschädigte Person auf ihr Fahrzeug angewiesen ist und es (im unbeschädigten Zustand) regelmäßig benutzt. Zum Beispiel um zu reisen, zur Arbeit zu fahren oder um Familienangehörige zu besuchen.
  • Die Nutzungsmöglichkeit liegt vor, sofern die geschädigte Person das Fahrzeug – sofern fahrtauglich – auch tatsächlich benutzen könnte. Wer beispielsweise nach einem Unfall im Krankenhaus liegt und folglich nicht Auto fahren kann, kann für diesen Zeitraum aufgrund der fehlenden Nutzungsmöglichkeit keine Nutzungsausfallentschädigung einfordern.

 

Ausnahme: Das Fahrzeug wird auch von Familienangehörigen oder einem anderen Dritten regelmäßig genutzt. In diesem Fall reicht deren Nutzungsmöglichkeit für den Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung aus.

Wissenswert: Wer bei Kratzern und Schäden am Auto durch Vandalismus zahlt.

Nutzungsausfallentschädigung berechnen: Nutzungsausfalltabelle

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung berechnet sich anhand des Nutzungsausfallzeitraums und der Tagespauschale für das defekte Fahrzeug. Diese entnehmen Versicherungen häufig aus der Eurotax-Schwacke-Liste, einer PKW-Tabelle an verschiedenen Fahrzeugwerten, anhand derer der Gegenwert des Nutzungsausfalls berechnet werden kann:

Nutzungsausfallgruppe

Beispielfahrzeuge

Tagespauschale

A

Citroen C1, Ford Ka

23 Euro

B

Nissan Micra, Opel Corsa

29 Euro

C

Ford Focus, Honda Civic

35 Euro

D

Volvo S40, VW Passat GL

38 Euro

E

BMW 318i touring, Opel Vectra

43 Euro

F

Audi A4, Mercedes C-Klasse

50 Euro

G

Audi A6, Ford Galaxy

59 Euro

H

Jaguar S-Type, Mercedes SLK

65 Euro

I

BMW X5, Porsche Boxter

79 Euro

J

BMW M3, Mercedes CLK, Porsche 911

119 Euro

K

Jaguar XKR Coupe, Mercedes SL

175 Euro

Im Streitfall muss ein Gericht entscheiden, welche Werte für den Nutzungsausfall zugrunde liegen. Dieses darf gem. § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände die konkrete Höhe des Nutzungsausfallschadens bestimmen.

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Nutzungsausfall PKW: Wie lange wird die Nutzungsausfallentschädigung gezahlt – und von wem?

Die Nutzungsausfallentschädigung wird lediglich für die Nutzungsausfalldauer gezahlt – und zwar von der Kfz-Haftpflichtversicherung der gegnerischen Unfallpartei.

Muss das beschädigte Fahrzeug repariert werden, besteht ein entsprechender Anspruch für die Dauer der Reparatur. Zudem darf die geschädigte Person einige Tage überlegen, ob sie ihr Auto überhaupt in die Werkstatt bringen möchte. Verzögert sich die Reparatur – z.B. weil keine Ersatzteile verfügbar sind – geht dies zulasten des Unfallverursachers oder der Unfallverursachenden.

Bei einem Nutzungsausfall wegen eines Totalschadens setzt sich die Nutzungsausfalldauer aus folgenden Zeiträumen zusammen:

  • dem Schadensermittlungszeitraum, der mit dem Unfall beginnt und mit Erhalt des Gutachtens endet
  • dem Überlegungszeitraum, in der Regel 3 bis 10 Tage nach Erhalt des Gutachtens
  • dem Wiederbeschaffungszeitraum, der üblicherweise mit 14 Tagen angesetzt wird

 

Sollte die geschädigte Person länger benötigen, um ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen, muss sie darlegen, warum ein Ersatzfahrzeug nicht schneller beschafft werden konnte.

So wird eine Nutzungsausfallentschädigung beantragt

Geschädigte Personen dürfen entscheiden, ob sie ein kostenloses Ersatzfahrzeug der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners annehmen oder eine Nutzungsausfallentschädigung beantragen möchten.

Ein Antrag auf Nutzungsausfallentschädigung ist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners einzureichen.

Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zur eigenen Person
  • Angaben zum Fahrzeug
  • Unfallzeitpunkt
  • Höhe der Nutzungsausfallentschädigung
  • Nachweis über Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit
  • Bankverbindung

Wichtig zu wissen: Wer sich für das Ersatzfahrzeug entscheidet, muss die Mietwagenkosten anteilig übernehmen, sofern später eine Mitschuld am Unfall nachgewiesen wird.

Sonderfälle: Nutzungsausfall bei Zweitwagen, Freizeitfahrzeugen und bestellten Neuwagen

Eine Nutzungsausfallentschädigung kann auch dann beantragt werden, wenn die geschädigte Person ein Zweitfahrzeug besitzt. Häufig wird der Zweitwagen von Familienmitgliedern genutzt und steht der geschädigten Person gar nicht zur Verfügung.

Für reine Freizeitfahrzeuge – also Fahrzeuge, auf die im Alltag verzichtet werden kann – wird üblicherweise keine Nutzungsausfallentschädigung gezahlt. Das gilt beispielsweise für Quads, Trikes und Wohnwagen. Für diese Fahrzeuge existiert keine entsprechende Tabelle, anhand derer sich eine Tagespauschale berechnen ließe. Eine Ausnahme besteht jedoch, sofern der Urlaub mit dem Wohnwagen oder -mobil bereits gebucht wurde und ein tatsächlicher Nutzungsausfall entsteht.

Für Motorräder liegt zwar eine Nutzungsausfalltabelle vor, diese kommt jedoch nur zur Anwendung, wenn das Motorrad regelmäßig genutzt wird. Beispielsweise von Personen, die gar kein Auto besitzen und täglich mit dem Motorrad zur Arbeit fahren.

Hat die geschädigte Person bereits vor dem Unfall einen Neuwagen bestellt und sollte das Unfallfahrzeug eigentlich bis zum Lieferzeitpunkt weiter genutzt werden, besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Und zwar für den Zeitraum bis zur Lieferung des Neuwagens. Häufig überprüfen Versicherungen dabei jedoch, ob der Ankauf eines Interimsfahrzeugs bis zur Lieferung nicht kostengünstiger wäre.

Exkurs: Was ist bei einem Unfallschaden durch Lieferwagen und anschließender Unfallflucht zu tun?

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