22.01.2024

Probearbeit: Das müssen Arbeitgeber und Bewerber wissen

Ist das Bewerbungsgespräch erfolgreich verlaufen, ist die sogenannte Probearbeit für Arbeitgeber und Bewerber oder Bewerberinnen eine gute Möglichkeit, sich unverbindlich näher kennenzulernen. Hinsichtlich ihrer Rahmenbedingungen – wie beispielsweise Dauer und Vergütung – herrscht jedoch häufig Unklarheit. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Informationen kompakt zusammen.

Was ist Probearbeit?

Im Rahmen einer Probearbeit arbeitet man für einen gewissen Zeitraum im Unternehmen mit. Dies dauert in der Regel 1 bis 3 Werktage. Ziel der Probearbeit ist es, dass sich Arbeitgeber und die potentielle neue Teamkraft besser kennenlernen. So kann der Betrieb vor einer Einstellungszusage überprüfen, wie die Person in der Belegschaft zurechtkommt und welchen Arbeitsstil sie pflegt. Umgekehrt können Bewerber herausfinden, ob ihnen Arbeitsklima und Aufgabenfeld gefallen.

Im Gegensatz zur Probezeit begründet die Probearbeit kein Arbeitsverhältnis. Vielmehr handelt es sich bei der Probearbeit um ein so genanntes Einfühlungsverhältnis. Dies ist hinsichtlich Dauer und Bezahlung gesetzlich nicht geregelt. Die potentielle neue Teamkraft übernimmt lediglich Aufgaben von geringem Umfang, idealerweise mit der Hilfe von erfahrenen Mitarbeitenden.

Probearbeit: Wie lange darf ein Einfühlungsverhältnis gehen?

Damit aus dem Einfühlungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis wird, sollten bei der Probearbeit gemäß aktueller Rechtsprechung folgende Grundregeln beachtet werden:

  • die Probearbeit beschränkt sich auf einen Zeitraum von maximal einer Woche
  • die Höchstarbeitszeit liegt bei 8 Stunden pro Probearbeitstag

 

Bei einer Probearbeit besteht keine Arbeitspflicht. Wer zur Probe arbeitet, kann das Einfühlungsverhältnis von jetzt auf gleich beenden. Vorgesetzte haben gegenüber der probearbeitenden Person kein Direktionsrecht. Sie dürfen folglich weder konkrete Arbeitszeiten vorschreiben noch bestimmte Tätigkeiten übertragen.

Brauche ich einen Vertrag für die Probearbeit?

Der Abschluss eines Vertrags zur Probearbeit ist nicht zwingend erforderlich – aber empfehlenswert. Auf diese Weise sind beide Vertragsparteien bei späteren Unsicherheiten abgesichert.

Ein Vertrag zur Probearbeit sollte folgende Punkte enthalten:

  • Name des Unternehmens und der potentiell neuen Arbeitskraft
  • Ortsangabe (Wo soll die Probearbeit stattfinden?)
  • Zeitspanne der Probearbeit
  • Hinweis darauf, dass keine Verpflichtung zur Erbringung einer Arbeitsleistung und somit auch kein Vergütungsanspruch besteht
  • Vermerk, dass die Probearbeit jederzeit von beiden Vertragsparteien mündlich beendet werden kann

In diesem Zusammenhang interessant: Welche Inhalte muss ein Ausbildungsvertrag umfassen?

Muss Probearbeit bezahlt werden?

Aufgrund der kurzen Zeitspanne für ein Einfühlungsverhältnis, das nur einen Tag oder einige wenige Tage umfasst, ist die Probearbeit grundsätzlich nicht entgeltlich. Allerdings erstatten einige Unternehmen etwaige Auslagen, wie beispielsweise Fahrtkosten oder Kosten für die Verpflegung. In Einzelfällen kann jedoch ein Anspruch auf eine Vergütung der Probearbeit bestehen. Dann nämlich, wenn stillschweigend ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde.

Nach erfolgreicher Probearbeit: Wann entsteht ein Arbeitsvertrag?

Während einer Probearbeit bestehen keine gegenseitigen Rechte und Pflichten. Der potentielle Arbeitnehmer bzw. die potentielle Arbeitnehmerin verpflichtet sich nicht zur Erbringung einer konkreten Arbeitsleistung und der Arbeitgeber übt lediglich sein Hausrecht, nicht aber sein Direktionsrecht aus.

Werden diese Rahmenbedingungen eines Einfühlungsverhältnisses überschritten, kann im Einzelfall ein stillschweigender Abschluss eines Arbeitsvertrages vorliegen. Folgende Anhaltspunkte können für einen solchen Vertragsabschluss sprechen:

  • Die probearbeitende Person soll Dienstkleidung tragen.
  • Die probearbeitende Person soll am Probearbeitstag bestimmte Arbeits- bzw. Pausenzeiten einhalten.
  • Die probearbeitende Person übernimmt Aufgaben, die sonst von regulären Teamkräften ausgeführt werden

Der (unbeabsichtigte) Abschluss eines Arbeitsvertrages hat für Arbeitgeber weitreichende Folgen. Zunächst besteht für die probearbeitende Person ein Vergütungsanspruch für die erbrachte Arbeitsleistung. Darüber hinaus muss ein Arbeitsverhältnis stets schriftlich beendet werden (§ 623 BGB).

Probearbeiten und Versicherungen: Diese Regelungen gelten

Bei einer Probearbeit besteht kein Arbeitsverhältnis, folglich ist das unbezahlte Probearbeiten nicht sozialversicherungspflichtig. Es müssen also keine Beiträge an die Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung abgeführt werden.

Von Bedeutung ist jedoch die Unfallversicherung. Wer zur Probe arbeitet, unterliegt in der Regel nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch es gibt Ausnahmen. So urteilte das Bundessozialgericht (Az.: B 2 U 1/18 R), dass ein Versicherungsschutz besteht, sofern die Bewerberin oder der Bewerber eine beschäftigtenähnliche Tätigkeit ausübt, die dem Willen des Unternehmens entspricht und einen zumindest geringen wirtschaftlichen Wert hat.

Bewerbende, die an einem Probearbeitstag die gleichen Tätigkeiten ausführen wie festangestellte Teamkräfte und dabei zu Schaden kommen, sind über das Unternehmen unfallversichert.

Probearbeit trotz Arbeitsverhältnis: Das müssen Beschäftigte wissen

Wer in einem bestehenden Arbeitsverhältnis tätig ist, hat Anspruch auf eine Freistellung für die Probearbeit. Jedoch nur, sofern ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen wurde (§ 629 BGB). Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis hingegen findet § 629 BGB keine Anwendung. Vielmehr könnte eine Probearbeit einen Verstoß gegen den bestehenden Arbeitsvertrag darstellen, denn im Regelfall müssen Arbeitgeber nicht hinnehmen, dass Mitarbeitende bei anderen Unternehmen zur Probe arbeiten.

Weiterführende Informationen zum Thema "Befristetes Beschäftigungsverhältnis" liefert unser Artikel über Entfristung von Arbeitsverträgen.

Muss ich meinen Arbeitgeber über Probearbeit informieren?

Eine heimliche Probearbeit während der Arbeitszeit oder mithilfe einer Krankschreibung ist ebenfalls tabu. Diese würde das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nachhaltig schädigen und eine Abmahnung rechtfertigen.

Probearbeiten im Urlaub

Auch eine Probearbeit während des Urlaubs ist nicht zu empfehlen. Der Grund: Urlaub soll der Erholung dienen, eine Probearbeit würde gegen diesen Erholungsgedanken verstoßen.

Arbeitslos und Probearbeiten: Wann muss Probearbeit gemeldet werden?

Arbeitssuchende, die bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, müssen diese umgehend über eine Probearbeit informieren. Das gilt auch für eine zeitlich begrenzte Probearbeit ohne Vergütung. Während der Probearbeit steht die Person der Bundesagentur für Arbeit nicht zur Verfügung. Das führt automatisch zur Ungültigkeit der Arbeitslosenmeldung.

 Wird die Probearbeit erst im Nachhinein gemeldet, fordert die Agentur für Arbeit das in diesem Zeitraum gezahlte Arbeitslosengeld zurück.

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