30.10.2023

Vaterschaftsanfechtung: Gründe, Ablauf und Frist

Per Gesetz gilt jener Mann als Vater eines Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war oder die Vaterschaft anerkannt hat. Doch was, wenn sich im Nachhinein Zweifel an der Vaterschaft ergeben? Mithilfe einer sogenannten Vaterschaftsanfechtung werden die tatsächlichen Abstammungsverhältnisse gerichtlich geklärt. Welche Gründe eine Vaterschaftsanfechtungsklage möglich machen und wie das Verfahren abläuft, klärt dieser Artikel.

Das Wichtigste zur Vaterschaftsanfechtung in Kürze

  • Eine Vaterschaftsanfechtung kann durch die Mutter, das Kind oder den rechtlichen bzw. vermuteten biologischen Vater beantragt werden.
  • Die Vaterschaftsanfechtung muss innerhalb von 2 Jahren beantragt werden.
  • Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Umstände bekannt wurden, die Zweifel an der Vaterschaft begründen, frühestens aber mit Geburt des Kindes. Möchte das Kind selber die Vaterschaft anfechten, so beginnt die Frist nicht vor Eintritt der Volljährigkeit des Kindes.
  • Eine Vaterschaftsanfechtungsklage ist beim zuständigen Familiengericht zu stellen.
  • Hat die Klage Erfolg, wird die rechtliche Vaterschaft aufgehoben, Unterhalts- und Erbansprüche des Kindes entfallen.

Vaterschaftsanfechtung: Was ist das?

Bei einer Vaterschaftsanfechtung handelt es sich um eine sogenannte Gestaltungsklage, die vor dem Familiengericht erhoben wird. Ziel einer solchen Klage ist die Aufhebung eines bestehenden Vater-Kind-Verhältnisses, also der Nachweis darüber, dass der rechtliche Vater eines Kindes nicht dessen biologischer Vater ist.

Antrag auf Vaterschaftsanfechtung: Wer kann eine Vaterschaft anfechten?

Eine Vaterschaftsanfechtung kann von folgenden Personen eingereicht werden:

  • dem rechtlichen Vater
  • einem möglichen biologischen Vater
  • dem Ehemann der Mutter (zum Zeitpunkt der Geburt)
  • der Mutter
  • dem Kind selbst (bzw. einem gesetzlichen Vertreter)

Vaterschaft anfechten: Die Rechtsfolgen

Hat die Vaterschaftsanfechtungsklage Erfolg, enden alle Unterhaltsverpflichtungen und Sorgerechtsansprüche des (vormals) rechtlichen Vaters mit sofortiger Wirkung. Gleichzeitig entfallen die Erbansprüche des Kindes gegenüber dem bisherigen rechtlichen Vater.

Unter bestimmten Umständen muss bereits gezahlter Kindesunterhalt vom dann bestimmten biologischen Vater zurückgezahlt werden. Die Voraussetzungen dafür:

  • Der rechtliche Vater kennt die Identität des biologischen Vaters.
  • Die Mutter bzw. das Kind gibt freiwillig Auskunft über die Identität des biologischen Vaters.
  • Der rechtliche Vater strebt ein Scheinvaterregressverfahren gegen den biologischen Vater an.

Zum Weiterlesen: Wer kann eine Vormundschaft übernehmen und welche Pflichten bringt diese mit sich?

Gründe für die Vaterschaftsanfechtung

Für eine Anfechtung der Vaterschaft sind nachprüfbare Gründe erforderlich, die die Zweifel an einer biologischen Vaterschaft untermauern. Diese variieren – je nachdem, welche Person die Vaterschaftsanfechtungsklage erhebt.

  • Das Kind wurde vor der Eheschließung geboren
  • Die Mutter hatte im Empfängniszeitraum sexuellen Kontakt zu einem anderen Mann.
  • Der rechtliche Vater war im Empfängniszeitraum zeugungsunfähig oder hatte keinen sexuellen Kontakt zur Mutter.
  • Der mögliche biologische Vater hatte im Empfängniszeitraum sexuellen Kontakt zur Kindesmutter.
  • Der aktuelle rechtliche Vater hat zum Kind keine sozial-familiäre Beziehung.
  • Die Mutter war zum Zeitpunkt der Geburt unverheiratet.
  • Die Mutter hat erfahren, dass der rechtliche Vater im Empfängniszeitraum zeugungsunfähig war.
  • Das Kind wurde geboren, als seine Mutter nicht verheiratet war.
  • Das Kind hat begründete Zweifel an der genetischen Vaterschaft seines rechtlichen Vaters.

Allein die Aussage, dass keine biologische Vaterschaft vorliege, reicht nicht für die Erhebung einer Vaterschaftsanfechtungsklage. Auch eine fehlende optische Ähnlichkeit zwischen Vater und Kind begründet eine solche Klage nicht.

Achtung: Eine heimliche DNA-Analyse ohne Zustimmung des Kindes bzw. seines gesetzlichen Vertreters wird vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen.

Vaterschaftsanfechtung: Fristen und Kosten

Die Anfechtung einer Vaterschaft ist gem. § 1600b Abs. 1 BGB innerhalb einer Frist von 2 Jahren möglich. Die Frist beginnt mit der Kenntnis über Umstände, die Zweifel an der Vaterschaft begründen – nicht mit der Geburt des Kindes. Es ist also möglich, eine Vaterschaft auch nach 10 Jahren anzufechten.

Die Gerichtskosten für eine Vaterschaftsanfechtung – beträgen nach § 47 FamGKG mit 294 EUR. Hinzu kommen die Kosten für das Abstammungsgutachten sowie eventuell die Kosten anwaltlicher Vertretung. In der Regel teilen sich die Beteiligten die Kosten, mindestens die Gerichtskosten sind jeweils hälftig zu zahlen.

So läuft eine Vaterschaftsanfechtungsklage ab

Wer eine Vaterschaftsanfechtungsklage anstrebt, wendet sich mit einem entsprechenden Antrag an das zuständige Familiengericht. Reichen die dargelegten Gründe für eine Verfahrenseröffnung aus, erhalten alle Beteiligten zunächst eine Möglichkeit zur Stellungnahme. Um die Vaterschaft endgültig zu klären, ordnet das Familiengericht anschließend ein Abstammungsgutachten (Vaterschaftstest) an. Stellt sich dabei heraus, dass eine biologische Vaterschaft ausgeschlossen ist, hebt das Gericht die rechtliche Vaterschaft auf.

Hinweis: Anders als bei anderen Familienverfahren ist eine Vaterschaftsanfechtung ohne Anwältin oder Anwalt möglich. Allerdings kann es sinnvoll sein, vorab eine Rechtsvertretung zu kontaktieren. Die DEURAG Privatrechtsschutzversicherung bietet Betroffenen im Bereich des Familienrechts beispielsweise die Möglichkeit zur Übernahme von Kosten für eine anwaltliche Erstberatung.

In diesem Zusammenhang interessant: Woran erkenne ich einen guten Anwalt?

Rechtsschutz-Tipp für den privaten Lebensbereich

Privatrechtsschutz

Mit einem Privatrechtsschutz der DEURAG sind Sie immer auf der sicheren Seite, denn im Streitfall haben Sie einen kompetenten und zuverlässigen Rechtsschutzpartner an Ihrer Seite.

Mehr erfahren

Telefonische Rechtsberatung

Im besten Fall lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Lassen Sie sich direkt von einem unabhängigen Anwalt am Telefon beraten. Kompetent, schnell, kostenlos und ohne Mehrbeitrag. 

0800 000 7884


Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

Rechtsschutz online abschließen

Sichern Sie sich gegen rechtliche Streitigkeiten ab mit dem zuverlässigen DEURAG Rechtsschutz! Ihre Optionen:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Mieter
  • Rechtschutz für Vermieter
Icon Online Rechner