23.06.2022

Arbeitgeber zahlt Gehalt nicht: Was kann ich tun?

Am Monatsersten gibt es das Gehalt: So ist die gängige Praxis. Doch nicht bei jedem Unternehmen ist Verlass auf eine pünktliche Lohnzahlung. Was nun? Schließlich müssen Rechnungen bezahlt und der Lebensunterhalt bestritten werden. Was kann man tun, wenn das Gehalt nicht gezahlt wird? Dieser Beitrag erläutert, welche Schritte Beschäftigte einleiten können und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Fälligkeit der Gehaltszahlung: Bis wann muss der Lohn bezahlt werden?

Wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, ergeben sich daraus Pflichten für beide Parteien. Während die arbeitnehmende Person dazu verpflichtet ist, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen, muss das arbeitgebende Unternehmen rechtzeitig den dafür fälligen Arbeitslohn zahlen. Letzteres gilt auch dann, wenn eine angestellte Person aufgrund eines Sportunfalls oder einer anderen Erkrankung nicht arbeitsfähig ist. Unser Lesetipp hierzu: Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Bis wann der Lohn bezahlt werden muss, ergibt sich aus § 614 BGB. Darin heißt es:

„Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.“

Wurde im Arbeitsvertrag also ein monatliches Entgelt vereinbart, ist dieses am ersten Tag des folgenden Monats fällig. Das Gehalt muss folglich am Monatsersten auf dem Konto von Arbeitnehmenden  eingehen. Anderweitige Fälligkeitsregelungen können sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ergeben.

Chef zahlt Lohn nicht oder nur teilweise: Was tun?

Wird der Lohn nicht gezahlt, steckt dahinter nicht immer eine böse Absicht. Manchmal sind auch ein Überweisungsfehler der Buchhaltung oder ein Problem auf Seiten der Bank ursächlich für eine ausbleibende Gehaltszahlung. Deshalb sollten Betroffene nicht direkt zu drastischen Schritten greifen, sondern wie folgt vorgehen:

  1. Betroffene sollten zunächst das persönliche Gespräch mit der Unternehmensleitung suchen, um zu klären, ob das Unternehmen absichtlich das Gehalt nicht zahlt.
  2. Führt das Gespräch zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis und wird der Lohn weiterhin nicht (vollständig) ausgezahlt, sollte das fehlende Gehalt schriftlich angemahnt werden. Dabei ist die exakte Summe des zu zahlenden Lohns sowie eine Frist für den Zahlungseingang (i.d.R. 7 Werktage) zu nennen.
  3. Bleibt die Gehaltszahlung weiterhin aus, dürfen Angestellte die Arbeitsleistung verweigern. Der Grund: Gemäß § 273 BGB steht Arbeitnehmenden ein Zurückbehaltungsrecht zu. Von diesem kann jedoch nur Gebrauch gemacht werden, wenn:
    • mindestens 2-3 Monatsgehälter ausbleiben
    • dem arbeitgebenden Unternehmen durch die Zurückbehaltung der Arbeitsleistung kein unverhältnismäßig hoher Schaden entsteht
    • der Zahlungsverzug aller Wahrscheinlichkeit nach nicht kurzfristig ist

Wichtig: Verweigert eine arbeitnehmende Person zu Recht die Arbeit, darf dieses Verhalten seitens des arbeitgebenden Unternehmens nicht sanktioniert werden. Die fehlende Arbeitsleistung darf folglich – ähnlich wie einige Minusstunden – nicht vom Gehalt abgezogen werden.

Gibt es eine Lohnforderung-Verjährung?

Angestellte sollten ihren Lohn zeitnah einfordern. Aus einem Arbeits- oder Tarifvertrag können sich sogenannte Ausschlussfristen ergeben. Diese legen fest, wann arbeitsvertragliche Ansprüche verfallen und nicht mehr geltend gemacht werden können. Üblicherweise betragen Ausschlussfristen drei oder sechs Monate. Wird die ausbleibende Gehaltszahlung nicht rechtzeitig eingefordert, kann der Anspruch erlöschen.

Besteht ein Anspruch auf Lohn bei Insolvenz?

Meldet ein Unternehmen eine Firmeninsolvenz an, müssen Angestellte ihre ausstehenden Lohnzahlungen als Forderung bei der Insolvenzverwaltung anmelden. Parallel dazu kann ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch auf Insolvenzgeld bestehen, sofern:

  • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebenden eröffnet wurde oder
  • ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wurde oder
  • die Betriebstätigkeit vollständig eingestellt wurde.


Das Insolvenzgeld ist bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Es ersetzt das ausgefallene Arbeitsentgelt und wird einmalig und steuerfrei ausgezahlt.


Unternehmen zahlt Lohn nicht nach Kündigung

Hat eine angestellte Person nach einer Kündigung kein Geld erhalten, ist dies unzulässig. Eine bereits geleistete Arbeit ist zu entlohnen, auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis anschließend beendet wurde. Das gilt auch in Fällen, in denen eine angestellte Person ihre Arbeitsleistung zwar angeboten, das arbeitgebende Unternehmen diese jedoch nicht angenommen hat. Dies kann bei einer laufenden Kündigungsschutzklage der Fall sein. ► Hier nähere Informationen zum Thema „Gehalt ohne Arbeitsleistung“.

Kann man den Lohn einklagen?

Als letztes Mittel können Angestellte ihr Gehalt vor dem Arbeitsgericht einklagen. Dazu ist eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Zuständig ist das Arbeitsgericht

  • in dessen Bezirk sich der Wohnsitz des arbeitgebenden Unternehmens befindet (bei natürlichen Personen, § 13 ZPO) oder
  • in dessen Bezirk sich der Sitz der Gesellschaft befindet (bei juristischen Personen, § 17 ZPO).


Eine Lohnklage muss gem. § 130 ZPO i.V.m. § 253 Abs. 1 ZPO folgende Angaben enthalten:

  • die Bezeichnung des angerufenen Gerichts
  • die Bezeichnung beider Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter sowie deren Anschriften
  • die Anträge
  • die Angaben über vorliegende Verhältnisse, welche die gestellten Anträge begründen
  • die Unterschriften der Klage erhebenden Person


Vor Klageerhebung ist es empfehlenswert, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. DEURAG Versicherte profitieren hier von der telefonischen Rechtsberatung als Serviceleistung. Eine zuverlässige Berufsrechtsschutzversicherung hilft Betroffenen darüber hinaus bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand.

Checkliste: Chef zahlt Lohn nicht – das können Angestellte tun

  • Das persönliche Gespräch suchen
  • Das ausbleibende Gehalt schriftlich anmahnen
  • Die Arbeitsleistung ggf. verweigern
  • Verzugszinsen und Schadenersatz geltend machen
  • Lohnklage erheben
  • Fristlos kündigen, sofern der Zahlungsverzug des arbeitgebenden Unternehmens erheblich (i.d.R. 2 -3 Monatsgehälter) ist

Unser Tipp: Eine Alternative zur Lohnklage kann unter Umständen auch eine außergerichtliche Einigung darstellen: Im Rahmen einer DEURAG Berufsrechtsschutzversicherung besteht die Möglichkeit zur außergerichtlichen Konfliktlösung in Form eines Mediationsverfahrens.

Rechtsschutz-Tipp für das Berufsleben

Berufsrechtsschutz

Viele Arbeitnehmer schrecken vor einem Rechtsstreit zurück, weil sie die Kosten scheuen. Mit einer Berufs-Rechtsschutzversicherung können Sie in jedem Fall ganz gelassen bleiben.

Mehr erfahren

Telefonische Rechtsberatung

Im besten Fall lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Lassen Sie sich direkt von einem unabhängigen Anwalt am Telefon beraten. Kompetent, schnell, kostenlos und ohne Mehrbeitrag. 

0800 000 7884


Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

Rechtsschutz online abschließen

Sichern Sie sich gegen rechtliche Streitigkeiten ab mit dem zuverlässigen DEURAG Rechtsschutz! Ihre Optionen:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Mieter
  • Rechtschutz für Vermieter
Icon Online Rechner