
23.06.2022 – zuletzt aktualisiert am: 13.01.2026
Arbeitgeber zahlt Lohn nicht: die Rechte von Angestellten
Das Monatsende rückt näher, aber auf dem Girokonto ist immer noch kein Gehalt eingetroffen. Ob ausstehende Miete, Hausrate oder offene Rechnungen – in einer solchen Situation fragen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer natürlich, was sie tun können. Viele fürchten einen Streit mit der Geschäftsleitung und wissen nicht, wie sie diese Situation handhaben sollen. In diesem Beitrag erklären wir, wie Beschäftigte vorgehen können, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.
In diesem Beitrag:
- Übersicht: Das können Angestellte tun, wenn die Unternehmensleitung kein Gehalt zahlt
- Fälligkeit der Gehaltszahlung: Bis wann muss der Lohn bezahlt werden?
- Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt: So reagieren Beschäftigte richtig
- Was tun, wenn der Arbeitgeber nach einer Kündigung nicht zahlt?
- Anspruch auf Lohn bei Insolvenz
- Kann der Lohn eingeklagt werden?
- Gehaltsstreitigkeiten vermeiden: 3 Tipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Fazit: Was bei ausbleibendem Gehalt zu tun ist
- Häufig gestellte Fragen
Übersicht: Das können Angestellte tun, wenn die Unternehmensleitung kein Gehalt zahlt
- Persönliches Gespräch suchen
- Ausbleibendes Gehalt schriftlich anmahnen
- Die Arbeitsleistung ggf. verweigern (Voraussetzungen prüfen)
- Verzugszinsen und Schadenersatz geltend machen
- Lohnklage erheben
- Fristlos kündigen, sofern der Zahlungsverzug des Arbeitgebers erheblich ist (i. d. R. 2–3 Monatsgehälter)
Fälligkeit der Gehaltszahlung: Bis wann muss der Lohn bezahlt werden?
Ein fehlender Lohn wirft bei Angestellten viele Fragen auf. Die erste lautet: Ab wann ist der Arbeitgeber überhaupt im Verzug?
Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, das Arbeitsentgelt pünktlich zu zahlen, wie im Arbeitsvertrag vereinbart. Auch im Krankheitsfall, etwa bei einem Sportunfall oder einer anderen Erkrankung, besteht weiterhin ein Anspruch auf Lohnfortzahlung. In § 614 BGB ist die Vergütung geregelt, die bei erbrachter Arbeitsleistung gezahlt werden muss.
- In § 614 BGB heißt es: „Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.“
Nach den meisten Arbeitsverträgen ist das Gehalt am ersten Tag des nächsten Monats fällig. Das bedeutet, das Geld muss dann auch wirklich auf dem Girokonto eingehen. Manchmal gibt es aber auch andere Regelungen, die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt sind. Ein Blick in diese Dokumente gibt Aufschluss über die genaue Zahlungsfrist.
Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt: So reagieren Beschäftigte richtig
Das Gehalt kommt nicht pünktlich an? Das kann verschiedene Gründe haben – nicht immer steckt eine böse Absicht dahinter. Manchmal ist es nur ein Fehler in der Buchhaltung oder bei der Bank. Bevor Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer drastische Schritte einleiten, ist folgende Vorgehensweise empfehlenswert:
Das persönliche Gespräch suchen: Angestellte sollten mit ihrer Chefin, ihrem Chef oder der Personalabteilung klären, warum die Gehaltszahlung nicht eingetroffen ist.
Schriftliche Mahnung schicken: Falls das Gespräch keine Lösung bringt, muss das ausstehende Gehalt schriftlich angefordert werden. Ein korrekt aufgesetztes Schreiben enthält die genaue Summe und nennt eine klare Zahlungsfrist (in der Regel 7 Tage).
Zurückbehaltungsrecht nutzen: Zahlt der Arbeitgeber auch danach nicht, haben Angestellte das Recht, ihre Arbeitsleistung zu verweigern. Das sogenannte Zurückbehaltungsrecht ist in § 273 BGB verankert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten es nur beanspruchen, wenn:
- mindestens zwei bis drei Monatsgehälter ausbleiben
- dem Unternehmen dadurch kein unverhältnismäßig hoher Schaden entsteht
- der Zahlungsverzug voraussichtlich nicht bald endet
Wichtig: Wenn die Arbeitsleistung zu Recht verweigert wird, darf der Arbeitgeber die beschäftigte Person dafür nicht bestrafen oder die fehlende Arbeitsleistung vom Gehalt abziehen. Dieses Vorgehen ist allerdings riskant und könnte eine Kündigung provozieren. Deshalb ist es besser, sich vorher rechtlich abzusichern, um keine Nachteile zu riskieren.
Was tun, wenn der Arbeitgeber nach einer Kündigung nicht zahlt?
Auch wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde, muss der Arbeitgeber die geleistete Arbeit bezahlen. Das gilt nicht nur für die Zeit, in der Angestellte tatsächlich gearbeitet haben. Es zählt auch, wenn diese ihre Arbeitsleistung angeboten haben, das Unternehmen sie aber nicht angenommen hat – etwa, wenn gerade eine Kündigungsschutzklage läuft. In solchen Fällen spricht man von einem Gehalt ohne Arbeitsleistung.
Anspruch auf Lohn bei Insolvenz
Was passiert, wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet? In diesem Fall müssen Beschäftigte ihre ausstehenden Lohnzahlungen bei der Insolvenzverwaltung geltend machen. Zusätzlich haben sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit. Dieses Geld ersetzt das ausgefallene Arbeitsentgelt für bis zu drei Monate und wird einmalig sowie steuerfrei ausgezahlt.
Den Antrag auf Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen, wenn:
- das Insolvenzverfahren durch das Unternehmen eröffnet wurde
- ein Insolvenzantrag mangels Geld abgelehnt wurde
- der Betrieb komplett eingestellt ist
Kann der Lohn eingeklagt werden?
Das Gespräch mit der Geschäftsleitung verlief erfolglos und auch auf eine Mahnung gab es keine Reaktion? Wenn die Gehaltszahlungen trotzdem ausbleiben, können Angestellte ihren Lohn als letztes Mittel vor dem Arbeitsgericht einklagen. Dazu reichen diese eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Das ist in der Regel das Gericht am Firmensitz des Arbeitgebers.
Eine Klage muss gemäß § 130 ZPO i.V.m. § 253 Abs. 1 ZPO bestimmte Angaben enthalten:
- Nennung des zuständigen Gerichts
- Die Namen der beschäftigten Person sowie der ihres gesetzlichen Vertreters, der Name des Arbeitgebers sowie die Anschriften aller Beteiligten
- Die Anträge (Was wird gefordert und warum?)
- Unterschrift der antragstellenden Person
Mit Rechtsschutz gelassen bleiben bei Gehaltsstreitigkeiten
Ausbleibende Gehaltszahlungen sind eine enorme finanzielle und psychische Belastung. Um Ansprüche ohne finanzielles Risiko durchzusetzen, ist eine verlässliche Absicherung entscheidend. Mit dem DEURAG Berufsrechtsschutz sind Betroffene für den Ernstfall bestens gewappnet und wahren die Chancengleichheit bei der Durchsetzung ihrer Lohnforderungen.
Gehaltsstreitigkeiten vermeiden: 3 Tipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Selbst mit der besten Vorbereitung ist ein arbeitsrechtlicher Streit nicht immer zu vermeiden. Diese Tipps können jedoch helfen, das Risiko zu minimieren:
Ausschlussfristen kennen: Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten sogenannte Ausschlussklauseln oder Ausschlussfristen. Diese legen fest, innerhalb welcher Frist Lohnansprüche schriftlich geltend gemacht werden müssen. Tun Angestellte das nicht, können ihre Ansprüche verfallen. In der Regel betragen diese Fristen drei bis sechs Monate.
Schriftlich kommunizieren: Bei Problemen mit der Lohnzahlung sollten alle Schritte schriftlich dokumentiert werden. Eine Zahlungserinnerung per E-Mail oder Nachricht ist besser als gar nichts, ein Einschreiben hat im Gericht aber die größte Beweiskraft.
Vertrag und Gehaltsabrechnungen aufbewahren: Alle wichtigen Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und Krankmeldungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden. So haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Ernstfall alle notwendigen Beweise zur Hand.
Fazit: Was bei ausbleibendem Gehalt zu tun ist
Bleibt der Lohn am Ende des Monats aus, führt das schnell zu finanziellen Schwierigkeiten. Wenn Angestellte wissen, was zu tun ist, bewahren sie leichter einen kühlen Kopf. Fassen wir noch einmal zusammen:
- Zuerst mit der Unternehmensleitung sprechen: Klären, ob es sich nur um ein Missverständnis handelt, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
- Schriftliche Mahnung als nächster Schritt: Bleibt das Gehalt weiterhin aus, ist eine schriftliche Mahnung wichtig, um die Forderung zu dokumentieren.
- Alternative zur Klage: Bevor Beschäftigte das Gehalt einklagen, gibt es auch andere Wege. Eine außergerichtliche Einigung, zum Beispiel durch eine Mediation, kann den Streit oft schneller und nervenschonender lösen. Die DEURAG Berufsrechtsschutzversicherung bietet auch eine Kostenübernahme für Mediationsverfahren.
Sollten Angestellte dennoch rechtliche Beratung benötigen, sind sie mit einer Berufsrechtsschutzversicherung auf der sicheren Seite. Diese sorgt dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Ansprüche durchsetzen können, ohne sich über die Kosten für Rechtsberatung und Gericht Gedanken machen zu müssen.
Häufig gestellte Fragen
Angestellte dürfen die Arbeitsleistung verweigern, wenn der Arbeitgeber mit mindestens zwei bis drei Monatsgehältern in Verzug ist. Dieses sogenannte Zurückbehaltungsrecht ist in § 273 BGB geregelt. Es ist jedoch ein risikoreicher Schritt, der eine Kündigung provozieren kann. Daher ist eine rechtliche Beratung vorab empfehlenswert. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt prüft die genauen Voraussetzungen, damit keine Nachteile für die betroffene Person entstehen.
Wenn ein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet, haben Beschäftigte unter bestimmten Umständen Anspruch auf Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit. Dieses Geld ersetzt für bis zu drei Monate das ausstehende Arbeitsentgelt. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen die ausstehenden Lohnzahlungen bei der Insolvenzverwaltung angemeldet und ein Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
Die Verjährung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und beträgt meist drei Jahre. Ausschlussfristen sind jedoch kürzere Fristen aus Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen. Wenn Angestellte einen Anspruch auf Lohnzahlung haben, müssen sie diesen innerhalb der Ausschlussfrist geltend machen, sonst verfällt er, auch wenn die Verjährung noch nicht eingetreten ist.
Ja, eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist bei einem erheblichen Zahlungsverzug möglich. Bevor dieser Schritt gegangen wird, muss dem Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, den Lohnrückstand zu begleichen. Dies geschieht zum Beispiel durch eine vorherige Mahnung. Eine fristlose Kündigung sollten Beschäftigte nur nach einer Rechtsberatung aussprechen, um Nachteile zu vermeiden.
Sobald der Arbeitgeber in Verzug ist, haben Angestellte einen Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Zudem können sie Schadensersatzansprüche für Schäden wie Überziehungszinsen oder Gebühren bei einem Kredit geltend machen.
Ja, der DEURAG Berufsrechtsschutz unterstützt Versicherte bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht. Unser Rechtsschutz hilft dabei, ausstehendes Gehalt einzufordern und übernimmt im versicherten Leistungsfall die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten.
Rechtsschutz-Tipp für das Berufsleben

Berufsrechtsschutz
Viele Arbeitnehmer schrecken vor einem Rechtsstreit zurück, weil sie die Kosten scheuen. Mit einer Berufs-Rechtsschutzversicherung können Sie in jedem Fall ganz gelassen bleiben.

Telefonische Rechtsberatung
Im besten Fall lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Lassen Sie sich direkt von einem unabhängigen Anwalt am Telefon beraten. Kompetent, schnell, kostenlos und ohne Mehrbeitrag.
Außerdem interessant
Weiterführende Quellen:
- Über Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit informieren
- Arbeitnehmerhilfe e. V. zum Thema Lohnverzug
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag ausschließlich der allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Die hier geteilten Inhalte können eine individuelle und verbindliche rechtliche Prüfung durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle nicht ersetzen.
Der eingestellte Blogbeitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.
Rechtsschutz online abschließen
Sichern Sie sich gegen rechtliche Streitigkeiten ab mit dem zuverlässigen DEURAG Rechtsschutz! Ihre Optionen:
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
- Rechtsschutz für Mieter
- Rechtschutz für Vermieter

