08.02.2024

Blackbox im Auto ab Juli 2024 verpflichtend: Was bedeutet das zukünftig?

Wer war schuld? Zukünftig könnte die Klärung dieser Frage leichter werden. Denn was in Flugzeugen längst gang und gäbe ist, wird auch in Autos Pflicht. Ab 2024 müssen Neuwagen mit einer sogenannten Blackbox ausgestattet sein. Wofür diese gut ist und was die Blackbox-Pflicht für Autobesitzende bedeutet, fasst dieser Artikel zusammen.

Was ist eine Blackbox im Auto?

Beim Event-Data-Recorder (kurz: EDR) – umgangssprachlich auch als „Blackbox“ bezeichnet – handelt es sich um einen Datenspeicher, der im Fahrzeug verbaut wird. Dieser zeichnet ununterbrochen Daten auf und überschreibt dabei regelmäßig vorher aufgezeichnete Daten.

Kommt es zu einem Unfall, stoppt die Überschreibung. Stattdessen werden die Aufzeichnungen vor dem Unfall, während des Unfalls und nach dem Crash abgespeichert. Dies nennt sich „ereignisbezogene Datenaufzeichnung“.

    Ein EDR dient folglich „ausschließlich dem Zweck, kritische unfallbezogene Parameter und Informationen kurz, während und unmittelbar nach einem Aufprall aufzuzeichnen und zu speichern“ (Art. 3 Nummer 13 EU-Verordnung Nr. 2019/2144).

    Wofür soll die Blackbox eingesetzt werden?

    Die Aufgabe eines EDR ist, mithilfe der gespeicherten Daten ein besseres Verständnis für den genauen Unfallhergang zu erhalten. Die Daten der Blackbox sind – wie auch die Spuren am Unfallort sowie die Schäden an den beteiligten Fahrzeugen – Bestandteil der Unfallrekonstruktion. Auf diese Weise soll die Schuldfrage – beispielsweise bei Auffahrunfällen – besser geklärt werden können.

    Derartige Fälle gab es bereits. So zum Beispiel im Jahr 2019, als eine Autofahrerin zunächst im Verdacht stand, an einer Kreuzung die Rechts-vor-links-Regelung missachtet und auf diese Weise einen Unfall verursacht zu haben. Laut der Süddeutschen Zeitung zeigten jedoch die Aufzeichnungen eines EDR, dass der vorfahrtsberechtigte Fahrer so schnell war, dass die vermeintliche Unfallverursacherin gar nicht hätte reagieren können.

    Tipp: Bei Verkehrsunfällen mit strittiger Schuldfrage kann eine zuverlässige Verkehrsrechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Diese übernimmt beispielsweise Anwalts-, Gerichts- sowie Sachverständigenkosten (sofern vom Gericht bestellt) oder Kosten einer Mediation und verringert so das finanzielle Risiko rechtlicher Konflikte.

    Auch das ist wichtig: Wie verhalte ich mich bei einem Autounfall richtig?

      Blackbox im Auto ab 2024 wird Pflicht: Was sagt das Gesetz?

      Am 5. Januar 2020 trat die EU-Verordnung Nr. 2019/2144 in Kraft. Sie führte eine Reihe neuer Technologien und Sicherheitsmaßnahmen nach einem festgelegten Zeitschema verpflichtend ein.

      Zeitstufe

      A

      B

      C

      D

      Alle neuen Fahrzeugtypen

      -

      6. Juli 2022

      7. Juli 2024

      7. Januar 2026

      Alle Erstzulassungen

      6. Juli 2022

      7. Juli 2024

      7. Juli 2026

      7. Januar 2029

      Welche Technologien und Systeme von den jeweiligen Stufen (A-D) im Detail betroffen sind, kann der Homepage des Bundesverkehrsministeriums entnommen werden. So müssen beispielsweise automatische Bremssysteme (Zeitstufe B) bis zum 7. Juli 2024 in allen erstzugelassenen Fahrzeugen verbaut sein, Notfall-Spurhalteassistenten (Zeitstufe C) sind bis zum 7. Juli 2026 in allen Erstzulassungen Pflicht.

      Die Blackbox im Auto fällt unter die Stufe B. Folglich müssen seit Juli 2022 alle neuen Fahrzeugtypen mit einem Event-Data-Recorder ausgestattet sein.

      Ab Juli 2024 ist die PKW-Blackbox dann in allen neu zugelassenen Fahrzeugen der Klassen M1 (PKW) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) Pflicht.

      Blackboxpflicht besteht nicht bei alten PKW

        Die Pflicht zur Blackbox im Auto gilt ab 2024 nur für neu zugelassene Fahrzeuge. Folglich besteht für Fahrzeughalter und –halterinnen keine Pflicht, eine Blackbox im Auto nachzurüsten.

        Besitzer eines alten PKW ohne Blackbox können jedoch freiwillig nachrüsten, wobei sich das Nachrüsten einer Blackbox schwierig gestalten wird, da dies eine Vielzahl von Sensoren an diversen Systemen erfordert. Es gibt für Altfahrzeuge aber Alternativen, beispielsweise in Form eines Unfalldatenspeichers (kurz: UDS). Diese sind allerdings weniger präzise als ein Event-Data-Recorder, da sie nur auf wenige Fahrzeuginformationen zurückgreifen können. Etwa darüber, ob der Blinker oder das Bremslicht zum Unfallzeitpunkt an waren.

        Andere Daten – wie beispielsweise das Schleudern des Fahrzeugs – werden nur über die geräteeigenen Sensoren registriert. Diese sind im Vergleich zum EDR deutlich ungenauer. Aus diesem Grund entsprechen UDS (ähnlich wie Dashcams) nicht den gesetzlichen Vorgaben eines EDRs – und können daher nur begrenzt als Alternative gesehen werden.

          Der Event-Data-Recorder im Auto: Welche Daten werden aufgezeichnet?

          Die Auto Blackbox zeichnet spezifische Daten auf, die bei einem Unfall relevant sind. Dazu zählen:

          • Gaspedalstellung
          • Geschwindigkeit
          • Einsatz der Bremsen
          • Aktivität der Sicherheitssysteme (z.B. ABS)
          • Motordrehzahl
          • Lenkwinkel
          • Zündzyklus
          • Auslösestatus des Airbags

           

          Darüber hinaus werden Änderungen in Längs- und Quergeschwindigkeit und der Fahrzeugneigung erfasst.

          Blackbox-Pflicht: Wie sieht es mit Datenschutz aus?

          Die vom EDR aufgezeichneten Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert. Zur Einhaltung der aktuellen Datenschutzregelungen dürfen keine personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten – wie beispielsweise die vollständige Fahrzeugidentifikationsnummer – gespeichert werden.

          Die datenschutzrechtliche Hoheit über die Aufzeichnungen liegen bei Fahrzeugführer oder -führerin bzw. Fahrzeughalterin bzw. -halter. Die Daten dürfen nur auf richterliche Anordnung oder durch eine Anordnung der Staatsanwaltschaft durch Dritte ausgelesen werden. Es gilt: Ist das Interesse an einer Strafverfolgung höher als das Interesse am individuellen Datenschutz (z.B. bei Fahrerflucht), ist kein Widerspruch möglich.

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