18.11.2024

Sonderkündigungsrecht beim Umzug: Für welche Verträge gilt es?

Ein Wohnortwechsel ist mit der Änderung zahlreicher Verträge verbunden. Da stellt sich zurecht die Frage: Für welche davon gilt ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug? Dieser Artikel verrät, unter welchen Bedingungen Verträge vorzeitig beendet werden können.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug für Strom, Gas und Wasser

Strom, Gas und Wasser sind für das alltägliche Leben unverzichtbar. Aus diesem Grund besteht ein grundsätzliches Recht auf Versorgung. Bei Wasser, Gas und Strom haben Kundinnen und Kunden bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise 2 Wochen. Genauere Informationen sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgungsunternehmens zu entnehmen.

Für Verträge außerhalb der Grundversorgung bildet § 41b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die gesetzliche Grundlage. Diese sieht bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen vor. Ausnahme: Bietet das Versorgungsunternehmen innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung die Fortsetzung des Vertrages zu den bisherigen Konditionen auch am neuen Wohnort an, muss der Vertrag fortgeführt werden. Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug besteht in solchen Fällen nicht.

Ergibt sich durch den Umzug jedoch eine Preiserhöhung oder liegt der neue Wohnort nicht im Zulieferbereich des bisherigen Versorgungsunternehmens, gilt das Sonderkündigungsrecht bei Umzug für Strom, Gas und Wasser uneingeschränkt. Der Vertrag kann innerhalb von 6 Wochen oder später gekündigt werden.

Zum Weiterlesen: Dürfen Mietparteien einen Nachmieter stellen?

Handy, Telefon und Internet: Besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug?

Auch beim Thema Kommunikation ist die Situation am neuen Wohnort entscheidend: Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug für Internet, Telefon sowie Mobiltelefon besteht nur, sofern der bisherige Anbieter die Vertragsbedingungen an der neuen Adresse nicht erfüllen kann. Beispielweise, weil keine entsprechenden DSL-Leitungen verfügbar sind oder die Bandbreite deutlich geringer ist.

Ähnlich sieht es beim Mobilfunk aus. Ist der Empfang am neuen Wohnort deutlich schlechter als am aktuellen Wohnort oder technisch nicht möglich (z.B. bei einem Umzug ins Ausland), steht Kundinnen und Kunden bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht zu.

Die Kündigungsfrist für ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug für Internet, Telefon und Handy beträgt meist einen Monat.

Spannender Exkurs: Was ist ein Kündigungsverzicht?

Was gilt für die Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung zieht in aller Regel mit um. Das bedeutet: Der Vertrag kann nicht gekündigt werden. Allerdings ist es zum einen erforderlich, der Versicherung die neue Adresse mitzuteilen, zum anderen muss ggf. die Versicherungssumme angepasst werden. Zum Beispiel dann, wenn sich die Quadratmeterzahl der Wohnung ändert.

Gut zu wissen: Viele Versicherungen räumen ihrer Kundschaft bei Umzug in Sonderfällen ein Sonderkündigungsrecht ein. Beispielsweise bei der Zusammenlegung des Haushalts mit einer Person, welche bereits eine Hausratversicherung hat, oder bei einem Umzug ins Ausland.

Im Falle eines Umzugs relevant: So erhält man die Mietkaution zurück

Bei Umzug: Besteht ein Sonderkündigungsrecht für das Fitnessstudio?

Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht bei Umzug für das Fitnessstudio existiert nicht. Dasselbe gilt für Vereinsmitgliedschaften, beispielsweise für einen Sport- oder Kleingartenverein.

Entscheidend sind hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die Vereinssatzung. Enthalten diese keine Regelung zu einem Sonderkündigungsrecht bei Umzug (eine sog. Umzugsklausel), muss der Vertrag regulär gekündigt werden.

Allerdings können sogenannte Dauerschuldverhältnisse gem. § 314 BGB aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein solcher Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen zwingend erforderlich ist.

Lesetipp der Redaktion: Fitnessstudio kündigen – so kommen Mitglieder aus dem Vertrag

Sonderkündigungsrecht beim Umzug ins Pflegeheim

Ein Sonderkündigungsrecht für Telefon, Strom und Co. wegen eines Umzugs ins Pflegeheim ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es gelten dieselben Regelungen wie bei einem „regulären“ Umzug. Allerdings zeigen sich viele Versorgungsunternehmen und Telefonanbieter kulant. Sie räumen ihrer Kundschaft in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug in ein Pflegeheim ein.

Sonderkündigungsrechte bei einem Umzug ins Ausland

Bei einem Umzug ins Ausland gelten folgende Sonderkündigungsrechte:

  • Grundversorgung: Kündigungsfrist 2 Wochen
  • Laufzeitvertrag außerhalb der Grundversorgung: Kündigungsfrist 6 Wochen.
  • Telefon und Internet: Kündigungsfrist 4 Wochen
  • Mobilfunk: Kündigungsfrist 4 Wochen, sofern die Leistungen des Anbieters im Ausland nicht erbracht werden können. Andernfalls kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Ausland.

Versicherungsschutz endet in der Regel spätestens 2 Monate nach dem Umzug ins Ausland. Dann besteht das Recht, den Vertrag wegen „Wegfall des Versicherungsrisikos“ zu kündigen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: BGH XII ZR 62/15) begründet ein Umzug ins Ausland kein Sonderkündigungsrecht für Fitnessstudios, Vereine und Co. Der Vertrag muss ordentlich – also unter der Berücksichtigung der vereinbarten Kündigungsfrist – gekündigt werden.

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