
10.03.2022 – zuletzt aktualisiert am: 10.04.2026
Autounfall: Das richtige Vorgehen bei einem Verkehrsunfall
Es geschieht meist völlig unerwartet: Ein lauter Knall, das Geräusch von splitterndem Glas und das Fahrzeug kommt abrupt zum Stehen. Bei einem Verkehrsunfall schießen einem unzählige Gedanken gleichzeitig durch den Kopf: Sind alle Beteiligten wohlauf? Wie gravierend ist der Sachschaden? Und wer trägt eigentlich die Verantwortung?
Um in dieser Stresssituation richtig zu reagieren, ist ein kühler Kopf entscheidend. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt die wichtigsten Maßnahmen am Unfallort auf. Zudem wird beleuchtet, was bei Besonderheiten wie Wildunfällen oder Glatteis gilt, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
In diesem Beitrag:
- Autounfall: Was tun? Die ersten Schritte
- Autounfall: Wer zahlt?
- Sonderfall Auffahrunfall: Trägt die auffahrende Person immer die Schuld?
- Sonderfall Wildunfall: Wenn Reh oder Wildschwein die Straße kreuzen
- Autounfall auf der Autobahn: Achtung vor nachfolgendem Verkehr
- Autounfall im Ausland
- Unfall-Checkliste fürs Handschuhfach
- Unfall bei Glatteis: Das gilt im Winter
- Häufige Fragen und Antworten zum Thema Autounfall
Autounfall: Was tun? Die ersten Schritte
Als Erstes gilt: Ruhe bewahren! Unüberlegtes Handeln, wie das wütende Aussteigen auf der Fahrbahn, könnte die Folgen des Unfalls noch verschlimmern oder Beteiligte unnötig in Gefahr bringen. Jetzt heißt es: tief durchatmen und anschließend wie folgt vorgehen:
1. Unfallstelle absichern
Sicherheit geht vor. Zunächst ist sofort die Warnblinkanlage einzuschalten. Vor dem Verlassen des Fahrzeugs muss unbedingt die Warnweste angelegt werden – das gilt auch für alle Mitfahrenden. Das Warndreieck ist gut sichtbar aufzustellen. Als Faustregel gilt: Innerorts ca. 50 Meter, auf Landstraßen ca. 100 Meter und auf der Autobahn mindestens 150 bis 400 Meter Entfernung zur Unfallstelle.
2. Erste Hilfe leisten
Gibt es Verletzte? Wenn ja, muss unverzüglich der Notruf 112 gewählt und Erste Hilfe geleistet werden. Hierbei ist zu beachten: Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Auch seelischer Beistand gilt als eine Form der Hilfe.
3. Den Unfall der Polizei melden
Bei Verletzungen oder großem Schaden führt kein Weg an der Polizei vorbei. Auch wenn die Schuldfrage offen ist, die andere Partei aggressiv reagiert oder der Verdacht auf Alkohol besteht, sollte die Polizei verständigt werden. Bei kleinen Kratzern ist das meistens nicht nötig, hilft aber bei der Beweissicherung.
4. Austausch der Versicherungsdaten
Folgende Daten der Unfallgegenseite sollten notiert werden:
- Amtliches Kennzeichen
- Name und Anschrift der fahrzeugführenden Person (und des Halters bzw. der Halterin, falls abweichend)
- Versicherung und Versicherungsnummer
- Ort und Zeit des Unfalls
Zur Sicherheit sollten Fotos vom Unfallort und den Schäden aus mehreren Perspektiven gemacht werden. Wer den Ablauf zusätzlich kurz aufzeichnet, bevor Details vergessen werden, sorgt für Klarheit.
5. Den Unfall der Versicherung melden und Gutachter hinzuziehen
Die eigene Kfz-Versicherung ist zeitnah über den Schaden unabhängig von der Schuldfrage vorsorglich zu informieren. Bei größeren Schäden oder Unklarheiten besteht oft das Recht, einen eigenen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen.
Autounfall: Wer zahlt?
Wer bei einem Unfall welche Kosten tragen muss, richtet sich primär danach, wer den Unfall verschuldet hat.
- Unfall selbst verschuldet: Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden am Fahrzeug der gegnerischen Partei sowie für Schmerzensgeldansprüche auf. Schäden am eigenen Auto zahlt – je nach Vertrag – die Vollkaskoversicherung.
- Unverschuldeter Unfall: Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss in der Regel für den entstandenen Schaden aufkommen. Das beinhaltet u. a. Reparaturkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall und ggf. Wertminderung.
Sonderfall Auffahrunfall: Trägt die auffahrende Person immer die Schuld?
Ein weitverbreiteter Irrtum besagt, dass bei einem Auffahrunfall automatisch die auffahrende Person haftet. Zwar spricht der sogenannte Anscheinsbeweis oft für einen zu geringen Sicherheitsabstand, doch es gibt Ausnahmen. Bremst das vorausfahrende Fahrzeug beispielsweise ohne zwingenden Grund abrupt ab, kann sich die Haftungslage durchaus verschieben.
Sonderfall Wildunfall: Wenn Reh oder Wildschwein die Straße kreuzen
Gerade in ländlichen Gebieten oder in der Dämmerung ist die Gefahr groß. Ein Wildunfall wirft dabei oft unweigerlich Fragen auf: Was ist zu tun? Muss der Unfall gemeldet werden? Und übernimmt die Versicherung den Schaden?
Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden und rechtssicher zu handeln, sind drei Punkte wesentlich:
- Sichern & Melden: Die Unfallstelle ist abzusichern und umgehend die Polizei zu informieren. Nur so kann die für die Versicherung essenzielle Wildunfallbescheinigung ausgestellt werden.
- Vorsicht bei Flucht: Auch wenn das Tier wegläuft, besteht eine Meldepflicht. Ein einfaches Weiterfahren kann einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen und Bußgelder nach sich ziehen.
- Versicherungscheck: Während Schäden durch Haarwild (z. B. Rehe) meist über die Teilkasko abgedeckt sind, gelten bei Federwild oder Haustieren oft Sonderregeln, die eine individuelle Prüfung des Versicherungstarifs erfordern.
Autounfall auf der Autobahn: Achtung vor nachfolgendem Verkehr
Bei einem Unfall auf der Autobahn ist besondere Vorsicht geboten. Die Geschwindigkeiten sind hoch, die Reaktionszeiten kurz.
- Fahrzeug abstellen: Versuchen, den Wagen auf dem Standstreifen zu parken.
- Aussteigen: Das Auto unbedingt über die Beifahrerseite verlassen.
- Sicherheit: Sofort hinter die Leitplanke begeben. Erst jetzt, aus der Sicherheit heraus, wird die Polizei gerufen.
- Rettungsgasse: Im Falle eines Staus sind alle Verkehrsteilnehmenden verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Wer dies missachtet, riskiert hohe Bußgelder und behindert lebensrettende Maßnahmen.
Autounfall im Ausland
Andere Länder, andere Sitten – auch im Straßenverkehr. Grundsätzlich gilt aber auch hier: Absichern, Notruf, Erste Hilfe. Wichtige Dokumente für die Reise:
- Europäischer Unfallbericht: Dieser sollte im Handschuhfach mitgeführt werden. Er ist standardisiert und erleichtert die Aufnahme der Daten über Sprachbarrieren hinweg.
- Grüne Versicherungskarte: Sie dient als Nachweis der Kfz-Versicherung und enthält wichtige Adressen.
- Schutzbrief: Ein sinnvoller Zusatz für Pannenhilfe oder Rücktransport. Gut zu wissen: Die Notrufnummer 112 gilt europaweit.
Unfall-Checkliste fürs Handschuhfach
Bei einem Autounfall sitzt der Schreck oft tief. Um handlungsfähig zu bleiben, hilft eine Unfall-Checkliste im Handschuhfach.

Unfall bei Glatteis: Das gilt im Winter
Der Winter stellt Autofahrende vor große Herausforderungen. Schneefall, Eis und schlechte Sicht erhöhen das Unfallrisiko massiv.
Winterreifen: Ab wann sind sie Pflicht?
In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte muss mit geeigneter Bereifung gefahren werden. Hierzu zählen klassische Winterreifen, aber auch Ganzjahresreifen, sofern diese über das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) verfügen. Reifen, die lediglich die alte M+S-Kennzeichnung tragen, sind seit Oktober 2024 rechtlich nicht mehr ausreichend.
Die Faustformel „von O bis O“ (Oktober bis Ostern) dient dabei als guter Orientierungswert. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen oder veralteten Ganzjahresreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern bei einem Unfall auch den Verlust des Versicherungsschutzes wegen grober Fahrlässigkeit.
Schuld und Mithaftung: Der Anscheinsbeweis
Kommt ein Fahrzeug auf glatter Straße von der Fahrbahn ab oder fährt auf, spricht oft der sogenannte Anscheinsbeweis gegen die fahrzeugführende Person. Man geht davon aus, dass die Geschwindigkeit nicht den Witterungsverhältnissen angepasst wurde. Um diesen Anschein zu widerlegen, ist oft juristische Expertise nötig – ein Fall für den Verkehrs-Rechtsschutz.
Mit dem Verkehrs-Rechtsschutz sicher unterwegs
Leider ist die Situation oft nicht eindeutig. War die Ampel wirklich schon rot? Wer hatte Vorfahrt? Gerade im Straßenverkehr geraten Beteiligte schnell – ob selbstverschuldet oder völlig schuldlos – in rechtliche Auseinandersetzungen. In solchen Momenten ist es gut, auf die unkomplizierte, schnelle Hilfe einer Rechtsberatung zählen zu können.
Ob mit Auto, Motorrad, Rad oder zu Fuß – der DEURAG Verkehrsrechtsschutz sichert zuverlässig ab. Die DEURAG unterstützt Versicherte dabei, schnell den passenden Rechtsbeistand zu finden. So wird für Chancengleichheit gesorgt, damit Ansprüche durchgesetzt werden.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Autounfall
Der Unfallort darf keinesfalls verlassen werden, ohne die Feststellung der eigenen Person zu ermöglichen (Fahrerflucht). Zudem sollte kein Schuldanerkenntnis am Unfallort unterschrieben werden, da dies den Versicherungsschutz gefährden kann.
Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Wildunfällen, Verdacht auf Straftaten (Drogen/Alkohol) oder wenn die Gegenpartei nicht kooperiert bzw. die Schuldfrage strittig ist.
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung den Gutachter zahlen (außer bei Bagatellschäden unter ca. 750 – 1.000 Euro). Bei Kaskoschäden beauftragt meist die eigene Versicherung die Sachverständige oder den Sachverständigen.
- Autofahrende müssen jederzeit gefahrlos lenken und in Sichtweite anhalten können.
- Autofahrende müssen bei plötzlich aufkommenden Hindernissen anhalten oder ausweichen können.
Außerdem interessant
Weiterführende Quellen:
- ADAC: Download Europäischer Unfallbericht
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Offizielle Regeln zur Winterreifenpflicht
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag ausschließlich der allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Die hier geteilten Inhalte können eine individuelle und verbindliche rechtliche Prüfung durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle nicht ersetzen.
Der eingestellte Blogbeitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.
Rechtsschutz online abschließen
Sichern Sie sich gegen rechtliche Streitigkeiten ab mit dem zuverlässigen DEURAG Rechtsschutz! Ihre Optionen:
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
- Rechtsschutz für Mieter
- Rechtschutz für Vermieter

