17.10.2019 – zuletzt aktualisiert am: 04.02.2026

E-Scooter Regeln – Das ist zu beachten

E-Scooter sind aus dem modernen Stadtbild kaum noch wegzudenken. Sie stehen auf Bürgersteigen, in Parks oder fahren auf Radwegen an einem vorbei. Besonders in dicht besiedelten Gebieten bieten die kompakten Elektroroller eine flexible Alternative zum Auto, Fahrrad oder dem öffentlichen Nahverkehr.

Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) hat der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen wie Elektro-Tretrollern geschaffen. Welche Voraussetzungen Fahrerinnen und Fahrer bei der Inbetriebnahme eines E-Scooters erfüllen müssen, welche Verkehrsregeln für Elektroroller gelten und welche Versicherung zwingend erforderlich ist, erklärt dieser Artikel.

E-Scooter fahren ohne Führerschein: Diese Bedingungen müssen erfüllt sein

Um einen E-Scooter zu fahren, wird weder ein Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Die Voraussetzung: Der Elektroroller fährt nicht schneller als 20 km/h. Auch beim eigenen E-Roller ist zu beachten, dass die Maximalgeschwindigkeit die 20 km/h nicht übersteigt. Selbst wenn dieser gedrosselt wird, gilt in Deutschland die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, und damit ist das Fahrzeug nicht straßenzulässig

Neben der Höchstgeschwindigkeit gibt es noch weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um das Elektrokleinstfahrzeug ohne Führerschein in der Öffentlichkeit zu nutzen:

  • Mindestalter 14 Jahre 
  • Gültige Betriebserlaubnis
  • Versicherungskennzeichen

 

Wichtig für Mietroller: Werden E-Roller zur Miete bereitgestellt, sind Betriebserlaubnis und Versicherung in der Regel bereits vorhanden. Die Miete solcher Fahrzeuge ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

Voraussetzungen einer Betriebserlaubnis

Um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, muss der E-Scooter ein paar Regeln einhalten. Eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) kommt für einen E-Roller nur dann zustande, wenn die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h beträgt. Ferner sollte die Ausstattung stimmen. Dazu gehören eine funktionsfähige Front- und Rückleuchte sowie entsprechende Reflektoren. Die Bremse muss vorne und hinten funktionstüchtig sein und eine Glocke oder Klingel muss vorhanden sein. Das Fahrzeug erhält die Zulassung, wenn alle diese Bestimmungen erfüllt sind und die Leistung des E-Rollers nicht mehr als 500 Watt beträgt. Wenn das Fahrzeug im Verkehr trotz Betriebserlaubnis nicht mehr den Sicherheitsanforderungen entspricht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 70 Euro eingefordert werden. 

Versicherung für Elektroroller: freiwillig oder vorgeschrieben?

In Deutschland greift für die Zulassung elektrischer Tretroller die Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Das bedeutet, wer mit einem E-Scooter mit einer Maximalgeschwindigkeit über 6 km/h bis max. 20 km/h unterwegs ist, benötigt für diesen einen gültigen Versicherungsschutz in Form einer Kfz-Haftpflichtversicherung. E-Scooter ohne entsprechende Versicherungsplakette dürfen nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen gefahren werden. Zu beachten ist, dass ein E-Scooter nicht in eine bestehende Kfz-Versicherung integriert werden kann, da er als eigenständiges Fahrzeug gilt und separat versichert werden muss.

Unser Tipp: Um im Falle eines Verkehrsunfalls sowie eines anschließenden Rechtsstreits optimal abgesichert zu sein, empfiehlt sich zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Diese bietet Versicherungsschutz als Teilnehmer im Straßenverkehr – ob zu Fuß, mit dem Auto oder dem E-Scooter.

Welche Verkehrsregeln gelten für Elektroroller?

Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, muss sich an Vorschriften halten. Diese sind seit 2019 in der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV) definiert. Die Vorschriften dienen dem korrekten Gebrauch und der allgemeinen Sicherheit. Zu den wichtigsten Verhaltensregeln zählen:

  • Nutzung von Wegen: Elektroroller dürfen nur auf Fahrradstraßen, Fahrradstreifen oder Radstraßen gefahren werden. Ist kein Radweg vorhanden, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Die Nutzung der Gehwege oder Autobahnen ist grundsätzlich untersagt.
  • Fahrweise: Für E-Scooter gilt das Rechtsfahrgebot. Es ist verboten, nebeneinander zu fahren, sich an andere Fahrzeuge anzuhängen oder freihändig zu fahren.
  • Abbiegen: Wer die Richtung ändern möchte, muss dem Verkehr dies klar durch ein Handzeichen vermitteln. Diese Vorschrift kann durch einen eingebauten Blinker entfallen.
  • Beförderung: Es dürfen keine weiteren Personen befördert und keine Anhänger befestigt werden.
  • Ausstattung: Elektroroller müssen mit funktionstüchtigen Bremsen, einer wirksamen Beleuchtungsanlage und einer helltönenden Klingel oder Glocke ausgestattet sein.
  • Bei einem Verstoß gegen eine Verhaltensregel der eKFV droht, je nach Schwere des Verstoßes, ein Ordnungs- oder Bußgeld.

Bußgeldkatalog für E-Scooter-Delikte

Tatbestand

Ordnungs- bzw. Bußgeld

Bei Rot über die Ampel gefahren

88,50 bis 208,50 Euro + 1 Punkt

Fahren auf dem Gehweg

15 bis 30 Euro

Zu zweit auf dem E-Roller

10 Euro

Fahren ohne Versicherungsplakette

40 Euro

Fahren ohne Betriebserlaubnis

30 bis 70 Euro

Nebeneinander fahren

15 bis 30 Euro

Richtungsänderung nicht angezeigt

10 bis 25 Euro

 

 

Gut zu wissen: Bußgelder müssen nicht immer absolut sein. Wenn der Verdacht besteht, dass der Vorwurf unbegründet oder das Bußgeld unverhältnismäßig ist, lässt sich der Bescheid anfechten. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung der DEURAG hilft dabei, Bußgelder zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

Unter Cannabis- oder Alkoholeinfluss fahren

Für E-Scooter gilt die 0,5-Promille-Grenze gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz. Wer das erste Mal mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt wird, erhält einen Bußgeldbescheid in Höhe von 528,50 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Bei einem wiederholten Alkoholdelikt wird der Betrag je nach Häufigkeit vervielfacht und drei Punkte in Flensburg werden hinzugefügt. 

Wer dabei erwischt wird, mit einem Promillewert über 1,1 zu fahren, dem droht die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Auch bei Einfluss von Cannabis gelten dieselben Gesetze wie am Steuer eines Autos. Hier gilt der Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum (ng/ml). Bei einer Überschreitung dieses Wertes droht ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. 

Null-Toleranz-Regel: In der Probezeit oder unter 21 Jahren gilt Null-Toleranz. Wer noch keinen Führerschein besitzt und dennoch unter Einfluss von Alkohol oder Cannabis E-Roller fährt, muss neben einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe auch mit einer Sperrfrist rechnen, in der keine Fahrerlaubnis erteilt wird.

Häufige Fragen & Antworten zum Fahren mit dem E-Roller

Darf man auf dem E-Scooter einen Hund transportieren oder führen?

Transportieren: Ja, die Mitnahme von Tieren ist nicht generell untersagt. Das Tier muss jedoch sicher verstaut werden (z. B. in einem geeigneten Rucksack oder einer Transportvorrichtung). Dabei sind stets die Vorschriften zur Ladungssicherung und Verkehrssicherheit zu beachten, damit die fahrende Person nicht beeinträchtigt wird.

Führen: Nein. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet es, Tiere von Kraftfahrzeugen – wozu E-Scooter zählen – aus zu führen. Wer den Hund an der Leine neben dem Roller herlaufen lässt, muss mit einem Verwarngeld rechnen.

Wer zahlt beim Unfall mit dem Elektroroller?

Bei Fahrten eines E-Scooter mit einem Versicherungskennzeichen kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter auf. Bei Schäden am eigenen Elektroroller muss die Fahrerin oder der Fahrer selbst geradestehen. Verfügt der E-Scooter über keine Versicherung, müssen die gesamten bzw. die entsprechenden anteiligen Kosten des Unfalls getragen werden.

Eine Rechtsschutzversicherung kann unterstützend zur Seite stehen, zum Beispiel um bei einem unverschuldeten Unfall Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. 

Ist es erlaubt, meinen E-Scooter zu tunen?

Nein, Tuning zur Erhöhung der Geschwindigkeit ist verboten. Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eines E-Scooters ist an eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h gebunden.

Wer den E-Scooter technisch verändert, sodass er schneller fährt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Da die Versicherung und die ABE durch das tuning verloren gehen, wird dies als Fahren ohne Versicherungsschutz und ABE geahndet.

Ausschließlich optische Veränderungen oder der Anbau von zulässigen Hilfsmitteln können erlaubt sein, solange sie die Sicherheit und die ABE nicht beeinträchtigen.

Mit dem Verkehrs-Rechtsschutz sicher unterwegs

Wer mobil ist, kann schnell – selbst verschuldet oder völlig schuldlos – in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden. Gut, wenn Sie dann auf die unkomplizierte, schnelle Hilfe von Rechtsexperten zählen können. 

Egal, ob Sie sich mit Auto, Motorrad, Fahrrad, E-Bike, E-Scooter oder als Fußgänger im Straßenverkehr bewegen, mit dem Verkehrs-Rechtsschutz der DEURAG sind Sie bestens abgesichert.

Infos zum Verkehrs-Rechtsschutz


Weiterführende Quellen:

 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag ausschließlich der allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Die hier geteilten Inhalte können eine individuelle und verbindliche rechtliche Prüfung durch eine/en Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle nicht ersetzen.

Der eingestellte Blogbeitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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