28.04.2025

Möblierte Wohnung vermieten: Das muss beachtet werden

Möblierte Wohnungen sind insbesondere in Großstädten begehrt. Doch welche Besonderheiten sind bei der Vermietung von möblierten Wohnungen zu beachten? Was gilt hinsichtlich des Mietvertrages, der Miethöhe und der Nebenkosten? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen.

Ist es erlaubt, eine Wohnung möbliert zu vermieten?

In Deutschland gibt es kein Gesetz, dass eine solche Vermietung verbietet. Nach gängiger Rechtsprechung ist eine Wohnung möbliert, wenn Vermietende die Räumlichkeiten mit wesentlichen Einrichtungsgegenständen ausstatten, die über den Mindeststandard (z.B. WC-Becken, Heizkörper, Türen) hinausgehen.

Lesenswerter Exkurs: Alle Informationen zur Untervermietung

Wann gilt eine Wohnung als möbliert?

Einzelne Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise eine Kommode, reichen jedoch nicht aus, um eine Wohnung als möbliert vermieten zu können. Vielmehr müssen die Räumlichkeiten mindestens überwiegend (Teilmöblierung) oder vollkommen (Vollmöblierung) mit folgenden Einrichtungsgegenständen ausgestattet sein:

  • Bett
  • Schrank oder Kommode
  • Tisch und Stühle
  • Garderobe
  • Sofa oder Sitzgruppe
  • Teppich oder vergleichbare Bodenbeläge
  • Lampen
  • Küche & Kücheneinrichtung
  • Bettwäsche, Gardinen

Möblierte Wohnung vermieten: Was ist der Möblierungszuschlag?

Bei der Vermietung von möblierten Wohnungen dürfen Vermietende einen Möblierungszuschlag erheben, so dass eine über der Mietpreisbremse liegende Gesamtmiete zulässig ist.

Die Höhe des Möblierungszuschlags ergibt sich auf Grundlage des Wertes, welchen die Möblierung zum Zeitpunkt der Vermietung hat (Zeitwert). Es gibt keine gesetzlich festgelegte Methode zur Berechnung dieses Zuschlags, jedoch haben sich in der Praxis zwei Modelle etabliert: das Berliner Modell und das Hamburger Modell.

Berechnung des Möblierungszuschlags

Beim sogenannten Berliner Modell ergibt sich ein Zuschlag in Höhe von 2 Prozent vom Zeitwert der Möbel. Die Abschreibung erfolgt über die nächsten 10 Jahre bei einem Kapitalzins von 14 Prozent. Die Berechnung lautet: Neuwert der Möblierung / 10 Jahre x Anzahl nicht vergangener Jahre x 0,02

Hierzu ein Beispiel: Beträgt der Neuwert der Möblierung 10.000 Euro, beträgt der Möblierungszuschlag im ersten Jahr 200 Euro pro Monat (10.000 / 10 x 10 x 0,02). Im zweiten Jahr liegt der Zuschlag bei 180 Euro (10.000 / 10 x 9 x 0,02). Ab dem 11. Jahr entfällt der Möblierungszuschlag.

Beim Hamburger Modell hingegen werden die Anschaffungskosten der Möblierung verzinst, basierend auf einem jährlichen Wertverlust von 10 Prozent, einer Nutzungsdauer von 7 Jahren, einer maximalen Abschreibung von 15 Prozent und einer Kapitalverzinsung von 12 Prozent.

Auch hier ein Beispiel: Bei Möblierungskosten i.H.v. 10.000 Euro ergibt sich im ersten Jahr ein Zuschlag von monatlich 225 Euro (10.000 x (0,15 + 0,12) / 12). Im zweiten Jahr liegt der Möblierungszuschlag bei 202,50 Euro pro Monat (9.000 x (0,15 + 0,12) / 12).

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Vermietung einer möblierten Wohnung auf Zeit

Ob Zimmer oder Wohnung: Wer möbliert auf Zeit vermietet, profitiert von § 549 Abs. 2 BGB. Denn bei Zeitmietverträgen gilt die Mietpreisbremse nicht. Vermietende dürfen die Miethöhe selbst bestimmen.

Ein Mietvertrag für möblierte Wohnungen auf Zeit ist jedoch nur in Ausnahmefällen zulässig. Gemäß § 575 BGB bedarf es für eine Befristung einen der folgenden Gründe:

  • Eigenbedarf nach Ablauf der Mietzeit
  • umfangreiche Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen (Wohnung ist vorübergehend unbewohnbar)
  • Vermietung an zu Dienstleistung verpflichtete Personen (als Dienst- bzw. Werkswohnungen)


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Möblierte Wohnung vermieten: Was gilt für die Steuer?

Ein weiterer Vorteil bei der Vermietung möblierter Wohnungen ergibt sich bei der Steuer. Möbelstücke unter 800 Euro lassen sich im Jahr des Kaufs als Werbungskosten in voller Höhe absetzen. Gegenstände oberhalb dieser Grenze können über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Neben den Möblierungskosten können Vermietende anfallende Reparaturen als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Die Grenze liegt bei 4.000 Euro für das Jahr, in dem die jeweilige Rechnung bezahlt wurde. Teurere Reparaturen können über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren abgeschrieben werden.

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Möblierte Wohnung zu vermieten: Welche Vereinbarungen sollte man im Mietvertrag treffen?

Wie bei jedem anderen Mietvertrag auch sollte der Mietvertrag für eine möblierte Wohnung alle wichtigen Informationen zum Mietverhältnis beinhalten. Dazu zählen:

  • Name beider Vertragsparteien
  • exakte Bezeichnung des Mietobjekts
  • Miethöhe sowie Höhe der Nebenkosten
  • Kaution
  • Beginn des Mietverhältnisses
  • Ende des Mietverhältnisses (bei Befristung)

Bei der Vermietung von möblierten Wohnungen sollten zusätzlich folgende Eckdaten aufgenommen werden:

  • Umfang der Möblierung, d.h. Art und Anzahl der Möbelstücke
  • Zustand der Möblierung
  • Höhe des Möblierungszuschlags

 

Vereinbarung für die Nebenkosten

Auch bezüglich der Nebenkosten sollten im Mietvertrag einer möblierten Wohnung konkrete Vereinbarungen getroffen werden.

Bei einer kurzzeitigen Vermietung bietet sich eine Nebenkostenpauschale an. Die Mietparteien überweisen einen monatlichen Betrag als Warmmiete, mit welchem alle monatlichen Nebenkosten abgegolten werden. Der Vorteil: Vermietende müssen keine Nebenkostenabrechnung erstellen.

Bei einer langfristigen Vermietung von möblierten Wohnungen ist eine Nebenkostenvorauszahlung empfehlenswert. Mietparteien zahlen neben der Kaltmiete eine festgelegte Summe für die Nebenkosten. Am Ende des Abrechnungszeitraumes (in der Regel 1 Jahr) erstellen Vermietende dann eine Nebenkostenabrechnung, die entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben aufweist.

Wie viel Kaution sollte man für eine möblierte Wohnung fordern?

Um sich vor Mietausfall oder Mietsachschäden abzusichern, dürfen Vermietende bei möblierten Wohnungen eine Kaution erheben. Die Höhe darf per Gesetz drei Nettokaltmieten nicht übersteigen (§ 551 Abs. 1 BGB).

Hier direkt weiterlesen: Alle Infos zum Thema Mietkaution

Gut zu wissen: Das Thema Mietkaution führt in der Praxis regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter und kann sogar in gerichtlichen Auseinandersetzungen münden. Mit der DEURAG Vermieter-Rechtsschutzversicherung sind Vermieter im Streitfall rechtlich abgesichert und erhalten Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Möblierte Wohnung an Firmen vermieten

Wer als Privatperson eine möblierte Wohnung an Firmen vermieten möchte, sollte folgende Besonderheiten zu berücksichtigen: Obwohl die Firma (z.B. eine GmbH) als Mietpartei auftritt, wird die Wohnung jedoch in der Praxis von Beschäftigten des Unternehmens genutzt. Aus diesem Grund ist im Mietvertrag eine Klausel zu vereinbaren, dies es erlaubt, die möblierte Wohnung an Mitarbeitende unterzuvermieten. Eine Vermietung an Unternehmensfremde sollte entweder ausgeschlossen oder an eine vorherige Genehmigung gebunden sein.

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