
06.02.2025
Weihnachtsgeld bei Kündigung: Was gilt?
Für viele Beschäftigte ist das Weihnachtsgeld ein fester Bestandteil der jährlichen Finanzplanung. Doch was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis endet? Muss das Weihnachtsgeld bei einer Kündigung zurückgezahlt werden? Wann Beschäftigte einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben und in welchen Fällen eine Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei Kündigung tatsächlich zulässig ist, fasst dieser Artikel zusammen.
Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld existiert hierzulande nicht. Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des arbeitgebenden Unternehmens. Ein Anspruch besteht jedoch, sofern das Weihnachtsgeld Bestandteil des Arbeitsvertrages oder eine Zahlung in einem geltenden Tarifvertrag ist. Zudem kann sich ein Anspruch auf Weihnachtsgeld aus einer sogenannten betrieblichen Übung ergeben. Diese liegt vor, wenn das Unternehmen mindestens 3 Jahre trotz Verweis auf die Freiwilligkeit der Zahlung ein Weihnachtsgeld gezahlt hat.
Weiterführende Informationen: Alles zum Weihnachtsgeld & Urlaubsgeld
Müssen alle Beschäftigte das gleiche Weihnachtsgeld erhalten?
Arbeitgebende Unternehmen sind an den Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Bei der Zahlung von Weihnachtsgeld müssen folglich alle Beschäftigten gleich berücksichtigt werden. Eine Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz erfordert einen sachlichen Grund. So ist es beispielsweise zulässig, Beschäftigten mit kürzeren Arbeitszeiten ein entsprechend reduziertes Weihnachtsgeld auszuzahlen. Darüber hinaus dürfen Beschäftigte begünstigt werden, die aufgrund ihrer besonderen Ausbildung nur schwer zu ersetzen sind (vgl. BAG-Urteil, Az.: 10 AZR 640/04).
Ebenfalls interessant: Wann ist eine Gehaltskürzung zulässig? Und: Wann liegt ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor?
Bekommt man auch in Teilzeit Weihnachtsgeld?
Auch Beschäftigte in Teilzeit erhalten Weihnachtsgeld. Die gesetzliche Grundlage bildet § 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Allerdings reduziert sich bei Teilzeit-Beschäftigten das Weihnachtsgeld im Verhältnis der jeweiligen reduzierten Arbeitszeit zur Vollzeitbeschäftigung.
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Muss man Weihnachtsgeld bei einer Kündigung zurückzahlen?
Ob Weihnachtsgeld nach einer Kündigung zurückgezahlt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig ist zunächst, welche Zielsetzung die Zahlung hat.
- Belohnung der Betriebstreue (Gratifikationscharakter): Mit dem Weihnachtsgeld soll die (zukünftige) Betriebstreue belohnt werden.
- Zusatzvergütung der Arbeitsleistung (Entgeltcharakter): Mit dem Weihnachtsgeld wird die im Jahr geleistete Arbeit zusätzlich honoriert.
- Misch-Charakter: Mit der Zahlung von Weihnachtsgeld werden sowohl Betriebstreue als auch die geleistete Arbeit belohnt.

Möchte das arbeitgebende Unternehmen allein die Betriebstreue würdigen, kommt in der Praxis häufig eine sogenannte Stichtagsregelung zum Tragen. Hierbei müssen Beschäftigte das Weihnachtsgeld zurückzahlen, sofern das Arbeitsverhältnis vor einem bestimmten Stichtag im aktuellen Jahr oder Folgejahr endet.
Rückzahlung von Weihnachtsgeld bei Kündigung: Grenzwerte
Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht Grenzwerte festgelegt, unter denen das Gratifikations-Weihnachtsgeld bei Kündigung nicht zurückgezahlt werden muss (Az.: 10 AZR 390/02):
- Weihnachtsgeld < 100 Euro: keine Stichtagsregelung möglich, keine Rückzahlung
- Weihnachtsgeld > 100 Euro, aber weniger als ein Monatsgehalt: Stichtagsregelung zum 31. März zulässig
- Weihnachtsgeld > 1 Monatsgehalt: Stichtagsregelung über den 31. März hinaus zulässig
Hat das Weihnachtsgeld Entgeltcharakter, erhalten Beschäftigte nach der Kündigung ihr Weihnachtsgeld anteilig – je nach Zeitpunkt der Kündigung. Bei einem Weihnachtsgeld mit Mischcharakter wird neben der Betriebstreue die Arbeit in den vergangenen Monaten belohnt.
Im Falle einer Kündigung müssen Beschäftigte ihr Weihnachtsgeld nur anteilig zurückzahlen, ebenfalls abhängig vom Kündigungszeitpunkt. Denn: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist eine Stichtagsregelung bei Sonderbezügen mit Entgelt- oder Mischcharakter unzulässig (Az.: 10 AZR 612/10).
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Erhält man nach einer Kündigung das Weihnachtsgeld anteilig?
Ein WeihnachtsgeldmitGratifikationscharakter muss bei Kündigung unter Umständen in Gänze zurückgezahlt werden. Beispielsweise dann, wenn eine Stichtagsregelung existiert und das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag endet.
Hierzu ein Beispiel: Mitarbeiterin A kündigt zum 30. November 2024. Ihr Arbeitsvertrag nennt als Voraussetzung für die Zahlung eines Weihnachtsgeldes jedoch, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember ungekündigt besteht. Folglich muss A ihr Weihnachtsgeld zurückzahlen.

Weihnachtsgelder mit Entgelt- oder Mischcharakter hingegen müssen lediglich anteilig zurückgezahlt werden. Der Grund: Der Anspruch auf Weihnachtsgeld wurde bereits in der Vergangenheit monatlich erworben.
Auch hierzu ein Beispiel: Mitarbeiter B kündigt zum 31.12.2024. Eine Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei Kündigung wäre unwirksam, da B das gesamte Jahr 2024 über im Unternehmen beschäftigt war. Kündigt B jedoch zum 30.9.2024, hat er lediglich Anspruch auf 9/12 des Weihnachtsgeldes – und muss bei einer Kündigung ein Viertel des Weihnachtsgeldeszurückzahlen.
Bis wann muss man das Weihnachtsgeld zurückzahlen?
Sind Beschäftigte verpflichtet, bereits erhaltenes Weihnachtsgeld zurückzuzahlen, sind entsprechende Rückzahlungsfristen meist Bestandteil des Arbeitsvertrages oder einer Betriebsvereinbarung. Wurde keine Vereinbarung getroffen, dürfen arbeitgebende Unternehmen eine angemessene Frist setzen, innerhalb dieser das Weihnachtsgeld bei iner Kündigung zurückgezahlt werden muss.
Lesenswerter Exkurs: Wann muss bei einer Kündigung eine Sozialauswahl durchgeführt werden?
Wann wird das Weihnachtsgeld bei einer Kündigung ausgezahlt?
Wann das Weihnachtsgeld (anteilig) bei einer Kündigung ausgezahlt wird, hängt maßgeblich vom Zeitpunkt der Kündigung ab. In der Regel erfolgt die Auszahlung Ende November. Wer also zum Ende des Jahres kündigt, erhält das Weihnachtsgeld mit der Lohnauszahlung. Bei einer unterjährigen Kündigung (z.B. zum 1. Juni) erfolgt die Auszahlung üblicherweise wenige Wochen nach der Kündigung.
Erhält man Weihnachtsgeld bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber?
Für den Anspruch auf bzw. die Rückzahlung von Weihnachtsgeld bei einer Kündigung ist es regelmäßig nicht relevant, welche Seite gekündigt hat. Auch die Art der Kündigung (z.B. personenbedingte Kündigung) spielt keine Rolle. Von Bedeutung sind lediglich der Zeitpunkt der Kündigung, die Zielsetzung der Sonderzahlung (Gratifikation, Entgelt) sowie etwaige Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag (Stichtagsregelung).
Gleich weiterlesen: Wann ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber überhaupt rechtens?
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